Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14366
Grunddaten
- Betreff:
-
Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig Straßenreinigungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung wird am 29. Oktober 2020 den Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Abfallwirtschaft als Anlage zum Haushaltsplanentwurf an den Rat der Stadt versenden. In dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird zur Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2021 eine Gebührensenkung von rd. 2,5 % dargestellt. Dies hat sich aus der hiermit vorgelegten Gebührenkalkulation ergeben.
Im Einzelnen:
1. Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2021
Reinigungs- | Monatl. Gebühr je Meter Straßenfront | Bisherige monatl. Gebühr je Meter Straßenfront | Veränderung |
I | 4,67 € | 4,80 € | -2,7 % |
II | 1,47 € | 1,50 € | -2,0 % |
III | 0,73 € | 0,75 € | -2,7 % |
IV | 0,37 € | 0,38 € | -2,6 % |
V | 0,18 € | 0,19 € | -5,3 % |
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11 | 5,14 € | 5,27 € | -2,5 % |
12 | 7,96 € | 8,16 € | -2,5 % |
14 | 4,93 € | 5,06 € | -2,6 % |
16 | 4,93 € | 5,06 € | -2,6 % |
17 | 4,22 € | 4,34 € | -2,8 % |
18 | 3,52 € | 3,61 € | -2,5 % |
19 | 2,11 € | 2,17 € | -2,8 % |
20 | 6,55 € | 6,71 € | -2,4 % |
22 | 3,52 € | 3,61 € | -2,5 % |
29 | 10,57 € | 10,84 € | -2,5 % |
Anmerkung: Aufgrund der Rundung der Gebühren auf volle Centbeträge ist die prozentuelle Veränderung bei den einzelnen Reinigungsklassen nicht exakt identisch.
2. Zusammenfassende Darstellung
Die Gebühren bei der Straßenreinigung sinken für den gebührenpflichtigen Reinigungsmeter im Jahr 2021 um 2,5 % (siehe Tz. 2.3 der Gebührenkalkulation). Durch Auf- und Abrundung der für die einzelnen Reinigungsklassen festzusetzenden Gebührensätze auf volle Centbeträge ergeben sich allerdings unterschiedliche prozentuale Steigerungen.
Im Einzelnen sind folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd; „(-)“ gebührenmindernd):
(-) Geringere Aufwendungen für die an die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA-BS) zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund der im Rahmen der Angemessenheitsprüfung vertraglich vereinbarten Anpassung der Leistungsentgelte (374.000 €)
(-) Anstieg der Gebührenmeter um 0,6 % (entspricht rd. 28.000 €)
(+) Einbeziehung einer geringeren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 123.900 €)
Die in der Kalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich weitgehend aus der mit ALBA-BS abgeschlossenen Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I (Straßenreinigung) vom 19. Mai 2004. Zudem werden in der Kalkulation die weiteren Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Reinigung des Straßenbegleitgrüns sowie hinsichtlich der Anpassung der Entgelte auf Basis der Angemessenheitsprüfung zum 1. Januar 2011, zum 1. Januar 2016 sowie zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2021 berücksichtigt. Aufgrund der Anfang 2018 auf Basis der vertraglichen Regelungen durchgeführten Angemessenheitsprüfung hat sich beim Leistungsvertrag I eine Reduzierung der Entgelte für das Jahr 2018 in Höhe von rd. 0,5 Mio. € und für das Jahr 2021 in Höhe von rd. 1,0 Mio. € für den Bereich Straßenreinigung gegenüber der Planung 2018 ergeben. Dies hat zunächst für 2019 zu einer Gebührensenkung geführt und führt jetzt nach einer leichten Steigerung 2020 zu einer weiteren Gebührensenkung für 2021. Die neu festgelegten Entgelte werden für die Folgejahre auf Basis der vertraglich vereinbarten Indexanpassung fortgeschrieben. Die Gebührenentwicklung entspricht der Prognose für 2021, die im Rahmen der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung und der Nichtkündigung der Leistungsverträge mit ALBA-BS abgegeben wurde.
Bei der Ermittlung der Entsorgungskosten für Restabfall (insb. Abfälle aus Papierkorbentleerung) sind die mit Vorlage Nr. 20-14365 vorgeschlagenen Gebühren für die Anlieferung am Abfallentsorgungszentrum berücksichtigt.
Bei der Kalkulation werden zudem die Aufwendungen für die Wildkrautbeseitigung nach der Straßenreinigungsverordnung berücksichtigt. Die Aufgabe wird durch die Stadt wahrgenommen, da sie gemäß des Leistungsvertrages I mit ALBA-BS von den durch ALBA-BS zu erbringenden Leistungen ausgeschlossen ist.
Für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nach § 52 Abs. 3 S. 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes eine Pauschale von 25 % angesetzt.
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2021.
Gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 NKAG sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Feststellung auszugleichen. Bei der Kalkulation für das Jahr 2021 wird der noch nicht in die Kalkulation 2020 einbezogene Anteil der Überdeckung des Jahres 2017 und ein Teil der Überdeckung des Jahres 2018 berücksichtigt. Die verbleibende Überdeckung 2018 und die Überdeckung 2019 sollen erst danach verwandt werden, um eine möglichst gleichmäßige Gebührenentwicklung zu erhalten (vgl. Punkt 2.3.9 der Anlage 1).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,8 kB
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