Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14397
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Grundsätze für die Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Grundsätze für die Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig werden in Nr. 3.1 wie folgt ergänzt und erhalten somit folgende Fassung:
3.1 Die Bürgermedaille wird an Personen und Personenvereinigungen verliehen, die das allgemeine Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Stadt, insbesondere auf den Gebieten Kultur, Bildung, Bauwesen, Denkmalpflege, Soziales und Umwelt in besonderer Weise gefördert und der Ehrung vorab zugestimmt haben. Auswärtige, die in besonderer Beziehung zu Braunschweig stehen, können ebenfalls ausgezeichnet werden.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verleihung der Bürgermedaille gehört zu den wichtigsten Auszeichnungen, die die Stadt Braunschweig vergibt.
Seit dem Jahr 1988 wird die Bürgermedaille an Personen und Personenvereinigungen verliehen, die das allgemeine Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Stadt in besonderer Weise gefördert haben.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. Juni 1987 die ersten Grundsätze für die Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig beschlossen. In der Sitzung des Ältestenrates am 29. Oktober 1991 wurde das verwaltungsinterne Verfahren zur Einholung von Vorschlägen neu geregelt und die sogenannten „inoffiziellen Verleihungsgrundsätze“ wurden festgelegt.
Um den Wert dieser besonderen Auszeichnung zu steigern und das Abstimmungsverfahren zwischen der Verwaltung und den Fraktionen zu modifizieren, hat der Rat in seinen Sitzungen am 21. Dezember 2004 sowie am 21. Februar 2017 jeweilige Neufassungen der Verleihungsgrundsätze beschlossen.
Die Verwaltung hat es bereits bei der erstmaligen Erarbeitung der Verleihungsgrundsätze als selbstverständlich erachtet, dass die zu ehrenden Personen und Personenvereinigungen vorab ihr Einverständnis zum Erhalt der Auszeichnung erklären und somit keine Ehrung wider Willen erfolgt. Auch bei den anschließenden Novellierungen der Verleihungsgrundsätze in den Jahren 2004 und 2017 wurde diese Selbstverständlichkeit weiterhin vorausgesetzt. Eine ausdrückliche Regelung zum gegenseitigen Einvernehmen wurde daher für nicht notwendig befunden.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und der Politik zur Verleihung der Bürgermedaille 2020/2021 (20-14393) kam es jedoch interfraktionell zu unterschiedlichen Interpretationen hinsichtlich der Zustimmung zum Erhalt der Bürgermedaille. Obwohl auch vergleichbare Richtlinien des Bundes und des Landes für Ordensverleihungen die Zustimmung nicht ausdrücklich regeln, sondern vielmehr als Selbstverständlichkeit voraussetzen, hält es die Verwaltung nunmehr für geboten, die Nr. 3.1 der Verleihungsgrundsätze in diesem Punkt für die Zukunft zu konkretisieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108 kB
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