Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14415

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stadtamtsrat Lars Eckert wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungs-gesetzes - NKomVG - zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Dem Stadtamtsrat Lars Eckert wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2020 der Dienstposten der Leitung der Stelle 0140.10 Prüfbereich Verwaltung übertragen. Aufgabenschwerpunkt von Herrn Eckert sind die Leitung der Stelle 0140.10 Prüfbereich Verwaltung, die gesamtstädtische Korruptionsprävention, Grundsatzangelegenheiten Vergaberecht sowie die Prüfung von Vergaben (im Liefer-und Dienstleistungsbereich oberhalb des EU-Schwellenwertes, bei Freiberuflichen Leistungen ab einem Auftragswert von 50 T€, bei Nachtragsleistungen ab einem Auftragswert von 30 T€) für das Städtische Klinikum.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Herr Eckert im Rahmen seiner Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Seine bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Herr Eckert für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Leiters der Stelle 0140.10 Prüfbereich Verwaltung im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, ihn nunmehr zum Prüfer zu berufen.
 

Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG -  in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Herrn Eckert nicht vor.

 

Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Herrn Eckert ist als Anlage beigefügt.
 

 

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