Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14490-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2020 - hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.11.2020
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
9. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.41.4110.01 Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Bei dem o. g. Produkt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 35.943.300,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
Bereits außerplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 35.943.300,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 35.943.300,00 €
Durch die Corona-Pandemie entsteht bei der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH im Jahr 2020 ein erheblicher Mehrbedarf gegenüber der Wirtschaftsplanung. Die Wirtschaftsplanung sah einen Fehlbetrag von 11.865,7 T€ vor, nunmehr wird coronabedingt ein Fehlbetrag von 47.809,0 T€ erwartet. Die Gesellschaft hat einen entsprechenden Nachtragswirtschaftsplan erstellt, der in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 26. November 2020 beschlossen und anschließend von der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH festgestellt werden soll.
Mittel waren bisher im Haushalt 2020 der Stadt nicht veranschlagt, sodass ein außerplanmäßiger Mehrbedarf in o. g. Höhe entsteht. Der verbleibende voraussichtliche Fehlbetrag soll (zunächst) auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Deckung insgesamt:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
Gemäß § 182 Abs. 4 Ziffer 6 NKomVG i. V. m. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist eine Deckung entbehrlich, da es sich um einen aus einer außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) resultierenden überplanmäßigen Aufwand handelt.
10. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.57.5731.08 Sonstige wirtschaftliche Unternehmen
Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.019.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 29.218.000,00 €
Bereits überplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 3.019.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 32.237.000,00 €
Durch die Corona-Pandemie entsteht bei der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH im Jahr 2020 ein Mehrbedarf gegenüber der verabschiedeten Wirtschaftsplanung. Die Wirtschaftsplanung sah einen Fehlbetrag in Höhe von 29.218 T€ vor, nunmehr wird corona-bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 32.237 T€ erwartet. Die Gesellschaft hat einen entsprechenden Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt, der in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 26. November 2020 beschlossen werden und anschließend von der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH festgestellt werden soll.
Beim Betriebsergebnis der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH sind durch die Corona-Pandemie keine Auswirkungen zu erwarten, die Ergebnisverschlechterung resultiert aus dem Beteiligungsergebnis. So ergeben sich Verschlechterungen bei der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG, der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH sowie der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH.
Gegenüber der bisherigen Haushaltsveranschlagung in Höhe von 29.218.000 € ergibt sich entsprechend ein Mehrbedarf in Höhe von 3.019.000 €.
Nachrichtlich:
Die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH übernimmt jeweils rd. 95 % der Mehrbedarfe der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH. Für die auf die Stadt Braunschweig entsprechend ihrer Beteiligungsanteile in Höhe von jeweils rd. 5 % entfallenden Mehrbedarfe werden separate Anträge auf überplanmäßige Mittelbereitstellung gestellt. Die Mehrbedarfe liegen jeweils unter 30.000 €. Für die Mittelbereitstellung in dieser Höhe wäre grds. keine Entscheidung des Rates der Stadt Braunschweig erforderlich.
Deckung insgesamt:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
Gemäß § 182 Abs. 4 Ziffer 6 NKomVG i. V. m. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist eine Deckung entbehrlich, da es sich um einen aus einer außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) resultierenden überplanmäßigen Aufwand handelt.
11. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.57.5712.01 Wirtschaftsförderung - Gesellschaften
Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 553.300,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 1.791.000,00 €
Bereits überplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 553.300,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.344.300,00 €
Durch die Corona-Pandemie entsteht bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH im Jahr 2020 ein Mehrbedarf gegenüber der verabschiedeten Wirtschaftsplanung. Die Wirtschaftsplanung sah einen Fehlbetrag in Höhe von 1.791,0 T€ vor, nunmehr wird corona-bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 2.344,3 T€ erwartet. Die Gesellschaft hat einen entsprechenden Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt, der in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 5. November 2020 beschlossen und anschließend von der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH festgestellt werden soll.
Gegenüber der bisherigen Haushaltsveranschlagung in Höhe von 1.791.000 € ergibt sich entsprechend ein Mehrbedarf in Höhe von 553.300 €.
Deckung insgesamt:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
Gemäß § 182 Abs. 4 Ziffer 6 NKomVG i. V. m. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist eine Deckung entbehrlich, da es sich um einen aus einer außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) resultierenden überplanmäßigen Aufwand handelt.
12. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.54.5480.01 Sonstiger Personen- und Güterverkehr
Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 208.800,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 1.914.600,00 €
Bereits überplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 208.800,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.123.400,00 €
Durch die Corona-Pandemie entsteht bei der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH im Jahr 2020 ein Mehrbedarf gegenüber der verabschiedeten Wirtschaftsplanung. Die Wirtschaftsplanung sah einen gesamten Fehlbetrag in Höhe von 4.080,0 T€ vor, nunmehr wird corona-bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 4.580,0 T€ erwartet. Für die Stadt Braunschweig bedeutet dies einen Zuschussanteil von nunmehr 2.123,4 T€. Im Haushalt 2020 waren bisher 1.914,6 T€ veranschlagt. Die Gesellschaft hat einen entsprechenden Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt, der in der Sitzung des Finanz- und Personal-ausschusses am 26. November 2020 beschlossen und anschließend von der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH festgestellt werden soll.
Gegenüber der bisherigen Haushaltsveranschlagung in Höhe von 1.914.600,00 € ergibt sich entsprechend ein Mehrbedarf in Höhe von 208.800,00 € €.
Deckung insgesamt:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
Gemäß § 182 Abs. 4 Ziffer 6 NKomVG i. V. m. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist eine Deckung entbehrlich, da es sich um einen aus einer außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) resultierenden überplanmäßigen Aufwand handelt.
13. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.25.2710.01 Volkhochschulen
Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 151.700,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 1.068.300,00 €
Bereits überplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 151.700,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.220.000,00 €
Durch die Corona-Pandemie entsteht bei der Volkshochschule Braunschweig GmbH im Jahr 2020 ein Mehrbedarf gegenüber der verabschiedeten Wirtschaftsplanung. Die Wirtschaftsplanung sah einen Fehlbetrag in Höhe von 1.068,3 T€ vor, nunmehr wird corona-bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 1.220,0 T€ erwartet. Die Gesellschaft hat einen entsprechenden Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt, der in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 26. November 2020 beschlossen und anschließend von der Gesellschafterversammlung der Volkhochschule Braunschweig GmbH festgestellt werden soll.
Gegenüber der bisherigen Haushaltsveranschlagung in Höhe von 1.068.300 € ergibt sich entsprechend ein Mehrbedarf in Höhe von 151.700 €.
Nachrichtlich:
Auf diesem Produkt sind zusätzlich die Zuschüsse für die VHS-Tochtergesellschaften VHS Arbeit und Beruf GmbH und die Haus der Familie GmbH in Höhe von 2.961.900 € veranschlagt. Für beide Gesellschaften werden keine Nachtragswirtschaftspläne aufgestellt.
Deckung insgesamt:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
Gemäß § 182 Abs. 4 Ziffer 6 NKomVG i. V. m. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist eine Deckung entbehrlich, da es sich um einen aus einer außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) resultierenden überplanmäßigen Aufwand handelt.
14. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.42.4242.02 Sportstätten/Bäder
Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 21.900,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 412.100,00 €
Bereits überplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 21.900,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 434.000,00 €
Durch die Corona-Pandemie entsteht bei der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH im Jahr 2020 ein Mehrbedarf gegenüber der verabschiedeten Wirtschaftsplanung. Die Wirtschaftsplanung sah einen Fehlbetrag in Höhe von 8.072 T€ vor, nunmehr wird corona-bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 8.502 T€ erwartet. Die Gesellschaft hat einen entsprechenden Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt, der in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 5. November 2020 beschlossen und anschließend von der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH festgestellt werden soll.
Aufgrund der bestehenden Beteiligungstruktur wird von der Stadt Braunschweig an anteiliger Verlust in Höhe von 5,1046 % übernommen. Den übrigen Fehlbetrag trägt die Gesellschafterin Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH.
Gegenüber der bisherigen Haushaltsveranschlagung in Höhe von 412.100 € ergibt sich entsprechend ein Mehrbedarf in Höhe von 21.900 €.
Deckung insgesamt:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
Gemäß § 182 Abs. 4 Ziffer 6 NKomVG i. V. m. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist eine Deckung entbehrlich, da es sich um einen aus einer außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) resultierenden überplanmäßigen Aufwand handelt.
15. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.57.5731.05 Stadthalle
Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 17.200,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 277.700,00 €
Bereits überplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 17.200,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 294.900,00 €
Durch die Corona-Pandemie entsteht bei der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH im Jahr 2020 ein Mehrbedarf gegenüber der verabschiedeten Wirtschaftsplanung. Die Wirtschaftsplanung sah einen Fehlbetrag in Höhe von 5.346 T€ vor, nunmehr wird corona-bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 5.679 T€ erwartet. Die Gesellschaft hat einen entsprechenden Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt, der in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 5. November 2020 beschlossen und anschließend von der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH festgestellt werden soll.
Aufgrund der bestehenden Beteiligungstruktur wird von der Stadt Braunschweig an anteiliger Verlust in Höhe von 5,1923 % übernommen. Den übrigen Fehlbetrag trägt die Gesellschafterin Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH.
Gegenüber der bisherigen Haushaltsveranschlagung in Höhe von 277.700 € für die drei Betriebsteile Stadthalle, Volkswagen Halle (beide PSP 1.57.5731.05) und Eintracht-Stadion (PSP 1.42.4242.01) ergibt sich entsprechend ein Mehrbedarf in Höhe von 17.200 €.
Deckung insgesamt:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
Gemäß § 182 Abs. 4 Ziffer 6 NKomVG i. V. m. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist eine Deckung entbehrlich, da es sich um einen aus einer außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) resultierenden überplanmäßigen Aufwand handelt.
