Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12781-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 wird in Abstimmung mit der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH und den Fachbereichen 60 und 61 wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.)

 

Die Stadt wäre für die Herstellung der Stellplatzfläche zuständig.

 

Zu 2.)

 

Nein, es bestehen keine Planungen zur Herstellung der Stellplatzfläche.

 

Ein Ausbau der im Bebauungsplan Rabenrodestraße-Nord WA 68 ausgewiesenen Stellplatzfläche wäre aufgrund des bestehenden Planungsrechts möglich. Die Parkplatzfläche wäre optisch den umliegenden öffentlichen Grünflächen anzupassen. Hierzu wäre die Pflanzung von Laubbäumen sowie die Befestigung der Fläche mit Schotterrasen erforderlich. Bzgl. eines Zeitpunktes bzw. einer Frist zur Realisierung der Stellplatzanlage gibt es keine planungsrechtlichen Vorgaben. Bei einem derzeitigen Besucheraufkommen von durchschnittlich 6.500 Jahresbesuchen wird ein Ausbau jedoch für nicht erforderlich gehalten.

 

Auch aus bauordnungsrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Ausweisung/ Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen für das Freibad Waggum. Das Schwimmbad ist vor der Eingemeindung genehmigt worden, ohne dass die Herstellung von Einstellplätzen gefordert wurde. Die späteren Änderungen haben nicht zu einer Erweiterung der Besucherkapazität geführt. Die Voraussetzungen für ein Anpassungsverlangen an die aktuellen Rechtsvorschriften nach § 85 NBauO sind nicht erfüllt.

 

Zu 3.)

 

Das erhöhte Verkehrsaufkommen an heißen Sommertagen rund um das Freibad Waggum wird grundsätzlich als zumutbar erachtet. Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung kann grundsätzlich polizei- und ordnungsrechtlich begegnet werden.

 


 

 

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