Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Straße "Im Schühfeld" mit der abzweigenden Seitenstraße "Rosenwinkel" wird als Tempo 30-Zone ausgewiesen.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG

i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straße nicht über den eigenen Wirkungskreis des Stadtbezirks hinausgeht.

 

Begründung:

Die Straße "Im Schühfeld" stellt mit ihren abzweigenden Straßen "Rosenwinkel" und "Fröbelweg" (als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen) ein zusammenhängendes Wohngebiet dar. Die Straßen "Im Schühfeld" und "Rosenwinkel“ dienen ausschließlich der Erschließung des Wohnquartiers. Aufgrund der geringen Straßenraumbreiten, des z. T. einseitig angelegten Gehweges und des Parkens am Fahrbahnrand ist eine Geschwindigkeitsreduzierung sinnvoll und kann einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht.

 

Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die Straße "Im Schühfeld" und die Straße "Rosenwinkel" sind erfüllt. Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt die Vorfahrtregel "rechts-vor-links". Die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches der Straße "Fröbelweg" bleibt von dieser Regelung ausgenommen und hat weiterhin Bestand.

 

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