Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14504-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Haushalt 2021 hat der Rat mit dem geänderten Finanzunwirksamen Haushaltsantrag Nr. 049 der Verwaltung den Prüfauftrag erteilt, Beschaffungsrichtlinien zu erarbeiten, die darauf ausgerichtet sind, dass bei vorhandenen Alternativen immer die Produkte mit geringerem Ressourcenverbrauch (bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung) beschafft werden.

 

Zum Stand der Umsetzung verweise ich auf die Mitteilung 2014512 zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 04.11.2020.

 

Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Aus Abfällen hergestellte Produkte, die regelmäßig bei der Stadt eingesetzt werden:

Hygienepapier, Schreibpapier in verschiedenen Formen (Blöcke, Zettel etc.), RegistraturArtikel (Ordner, Schnellhefter, Mappen etc.), Müllbeutel, Umschläge, Versandtaschen.

 

Zu 2.:

 

Bei der Festlegung von umweltverträglichen und sozialen Aspekten handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Dieses Ermessen wird aber aufgrund der Ratsbeschlüsse aus dem Jahr 2009 (Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig keine Produkte zu beschaffen, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden) und aus dem Jahr 2010 (Orientierung an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und Senkung der Treibhausgase, Beschaffungen sind klimafreundlich durchzuführen) für diese Themenbereiche eingeschränkt. Diese Vorgaben sind generell von den Beschaffungsstellen zu beachten.

 

Des Weiteren werden bei Beschaffungen soweit möglich auch weitere ökologische Aspekte berücksichtigt. D. h., es werden bei der Beschaffung nur solche Artikel berücksichtigt, für die die Einhaltung von Emissionen, Umweltverträglichkeit, legale und nachhaltige Holzbewirtschaftung etc. durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden kann. Sollte dies zu einer erheblichen Wettbewerbseinschränkung führen, werden die Kriterien nicht kategorisch gefordert, sondern im Rahmen einer Wertung berücksichtigt.

 


Für die sich aus § 1 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) ergebenden Produktgruppen (Stoffe und sonstige Textilwaren, ungebrauchter Naturstein, Tee, Kaffee und Kakao, Blumen, Spielwaren und Sportbälle) ist die Vorlage entsprechender Nachweise zur Einhaltung der ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen Voraussetzung für eine Auftragserteilung.

 

Umfassendere Richtlinien zur umwelt- und klimaverträglichen Beschaffung werden im Jahr 2021 aufgelegt. Den Beschaffungsstellen soll in diesem Zusammenhang auch eine Liste mit vertrauenswürdigen Umweltzeichen wie dem Blauen Engel oder entsprechenden europäischen bzw. internationalen Umweltzeichen zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 3.:

 

Die Stadt Braunschweig lässt Baustoffe gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Standards einbauen. Wenn es möglich ist, werden – wie bei der Erschließung des Baugebiets Mittelweg-Südwest – Recyclingbaustoffe verwendet.

 

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