Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14507-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verantwortung der Stadt für Informationen über Baustellen und Verkehrsbehinderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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03.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 21.10.2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung koordiniert alle Baumaßnahmen der unterschiedlichen Auftraggeber im Stadtgebiet. Sowohl auf Leitungs- als auch auf Arbeitsebene finden Abstimmungsgespräche mit den Leitungsträgern sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) statt. Die Gespräche haben zum Ziel, alle geplanten Bauaktivitäten aufeinander abzustimmen. Aus diesen geplanten Maßnahmen wird das Bauprogramm für das kommende bzw. darauffolgende Kalenderjahr entwickelt und die Baumaßnahmen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht abgestimmt.
Parallele Bauausführungen und Überschneidungen waren und sind aufgrund der Vielzahl der Bauprojekte und deren Umfang in 2020 nicht immer vermeidbar. Das Baustellenmanagement sorgt trotz der Vielzahl von Maßnahmen für einen guten Verkehrsfluss.
Die Informationsmöglichkeiten über Presse (Pressekonferenzen, Pressemeldungen), entsprechende Beschilderungen vor Ort (Hinweistafeln, Umleitungsbeschilderungen) sowie Darstellung im Internet werden grundsätzlich ausgeschöpft.
Zu a): Die A 2 befindet sich in der Zuständigkeit bei der NLStBV. Bei der Sanierung von Auf- und Abfahrten der A 2 im Bereich des Stadtgebietes (AK Nord, AS BS-Flughafen und AS BS-Ost) handelt es sich nicht um langfristig geplante Baumaßnahmen. Die Sanierungen und die damit verbundenen Vollsperrungen sind bzw. werden im Rahmen von zwingenden Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt und dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Eine Information an die Stadt ist im Vorfeld (während der Planung) nicht erfolgt.
Gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung der NLStBV wurden Hinweistafeln, die auf die Vollsperrung hingewiesen haben, auf der Herrmann-Blenk-Straße, dem Lilienthalplatz und der Eckener Straße mit einer entsprechenden Umleitungsbeschilderung aufgestellt. Die Kontrolle der angeordneten Beschilderung liegt in der Zuständigkeit der NLStBV. Darüber hinaus wurde eine Pressemitteilung durch die NLStBV veröffentlicht.
Zu b): Grundsätzlich werden die durch die Verkehrsbehörde der Stadt BS genehmigten Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen/verkehrsbedeutende Straßen ins Internet übertragen. Die Information der Öffentlichkeit über Baumaßnahmen auf Autobahnen erfolgt grundsätzlich durch die NLStBV, die dort sowohl Baulastträger als auch Verkehrsbehörde ist. Dies erfolgt in der Regel umfassend und transparent.
Ergänzend wird die Verwaltung Baustellen von größerer Dauer und größerem Umfang künftig auch auf der städtischen Baustellenseite im Internet darstellen.
