Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14465-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Mit DS 17-04740-01 hat die Verwaltung die durchgeführten Prüfungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die zu der Entfernung des betreffenden Fußgängerüberwegs (FGÜ) geführt haben: Aufgrund der Lage des inzwischen entfernten FGÜ außerhalb geschlossener Ortschaften war der FGÜ an dieser Stelle unzulässig und musste daher entfernt werden. Die Unzulässigkeit von FGÜ außerhalb geschlossener Ortschaften gilt unabhängig von geringen oder hohen Zahlen querender Fußgängerinnen und Fußgänger. Spielraum für behördliches Ermessen bestand daher nicht.

 

Eine Möglichkeit, für verkehrliche Regelungen, die bei erneuter Überprüfung als unzulässig

erkannt werden, Bestandsschutz geltend zu machen, sieht das Straßenverkehrsrecht nicht

vor.

 

Aufgrund des bestehenden Risikos kann die Verwaltung auch aus Sicherheitsgründen nicht verantworten, im vorliegenden Fall anders zu verfahren.

 

Zu 2.: Da die betreffende Stelle außerhalb geschlossener Ortschaften liegt und ein FGÜ daher grundsätzlich unzulässig ist, kann ein Ausnahmefall an dieser Stelle nicht begründet werden.

 

Zu 3.: Zur Sicherheit des Querens an dieser Stelle hat die Verwaltung in DS 17-04740-01 erläutert: Seit 2010 hat sich lediglich ein Unfall (in 2015) an dem Fußgängerüberweg ereignet. Bei diesem Unfall wurde ein Fußgänger schwer verletzt. Aufgrund der geringen Unfallzahlen hat die Polizei bestätigt, dass es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt.

 

Vor diesem Hintergrund ist das Queren an dieser Stelle über die vorhandene Querungshilfe als sicher zu betrachten. Weitere Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

 

 

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