Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14519-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradabstellanlagen in innerstädtischen Parkhäusern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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04.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Parkhäuser für Fahrräder an zentralen Stellen wie Hauptbahnhof und Innenstadt können wertvolle Bausteine zur weiteren Stärkung des Radverkehrs sein.
Fahrradabstellanlagen müssen leicht zu erreichen sein, damit sie auch angenommen werden. Wenn in vorhandenen Gebäuden Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollen, sind geeignete ebenerdige Zu- und Ausgänge eine wichtige Voraussetzung. Steile Rampen sind zu vermeiden. Die Unterhaltung, Überwachung und dauerhafte Kontrolle muss von einem Betreiber übernommen werden.
Grundsätzlich sind vorhandene Parkhäuser oder Tiefgaragen nur bedingt geeignet.
Eine gemeinsame Nutzung von Rampen durch Kfz und Radfahrer sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden.
Gerade die Zu- und Ausfahrten sind aufgrund der in der Regel steilen Rampen nicht geeignet, hier zusätzlich Radfahrer aufzunehmen. Eine verkehrliche Sicherheit ist nur mit aufwändigen baulichen Maßnahmen zu erreichen.
Von den 12 im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Parkhäusern/Tiefgaragen befinden sich nur 4 auf städtischen Liegenschaften. Dies sind Eiermarkt, Magni, Packhof und Stadthalle. Die Stadt selbst betreibt diese Parkhäuser oder Tiefgaragen nicht. Hier gibt es Verträge mit verschiedenen Betreiberfirmen. Die privaten Parkhäuser Lange Straße Nord, Lange Straße Süd, Ringcenter, Schloss, Schützenstraße, Wilhelmstraße, Steinstraße und Wallstraße werden ebenfalls von verschiedenen Firmen betrieben.
In den Parkhäusern Lange Straße Nord und Stadthalle gibt es Fahrradabstellplätze für Kino- bzw. Stadthallenbesucher.
Zu Frage 1.
Die Braunschweiger Parkhäuser und Tiefgaragen sind kaum geeignet, hier Fahrradparkhäuser einzurichten. Aufgrund der vorhandenen Zu- und Ausfahrten sowie der vorhandenen Zugänge zum Gebäude ist eine direkte Nutzung ausgeschlossen. Das Erreichen möglicher Abstellflächen über mehrere Etagen macht ein Fahrradparkhaus unattraktiv und uninteressant, wenn für die Abstellvorgänge zu viel Zeit benötigt wird.
Zu Frage 2.
Aufgrund der genannten Einschätzung, wurden bisher keine Gespräche mit Betreibern von Parkhäusern und Tiefgaragen geführt.
Zu Frage 3.
Wie bereits unter 1 erläutert, müssen Räumlichkeiten zur Abstellung von Fahrrädern baulich und funktional hierfür geeignet sein. Zudem müssten sich die Anlagen im Randbereich der innerstädtischen Fußgänger- / Einkaufszone befinden, da diese in der Tageskernzeit für den Radfahrverkehr größtenteils gesperrt ist und damit nur eine unbefriedigende Erreichbarkeit von Fahrradabstellinfrastrukturen in der direkten Innenstadt gegeben wäre. Derartige Räumlichkeiten sind im Eigentum der Stadt Braunschweig derzeit nicht vorhanden und es besteht auch keine Kenntnis über entsprechend geeignete und verfügbare Objekte in nichtstädtischem Eigentum.
