Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14265-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg Forststraße Höhe Bastholzsiedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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zur Kenntnis
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26.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.09.2020:
Der bestehende FGÜ in der Forststraße Höhe Bastholzsiedlung wird nicht entfernt. Wir beziehen uns auf den Bestandsschutz.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit DS 17-04740-01 hat die Verwaltung die durchgeführten Prüfungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die zu der Entfernung des betreffenden Fußgängerüberwegs (FGÜ) geführt haben. Aufgrund der Lage des inzwischen entfernten FGÜ außerhalb geschlossener Ortschaften war der FGÜ an dieser Stelle unzulässig und musste daher entfernt werden. Spielraum für behördliches Ermessen bestand nicht.
Eine Möglichkeit, für verkehrliche Regelungen, die bei erneuter Überprüfung als unzulässig erkannt werden, Bestandsschutz geltend zu machen, sieht das Straßenverkehrsrecht nicht vor.
Aufgrund des bestehenden Risikos kann die Verwaltung auch aus Sicherheitsgründen nicht verantworten, im vorliegenden Fall anders zu verfahren.
