Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-14473
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulhofgestaltung Grundschule Bültenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herr Plock, Mitglied im Stadtbezirksrat 331
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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zur Beantwortung
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19.11.2020
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Sachverhalt
In der Bezirksratssitzung vom 18.06.2020 wurde die Sanierung der Grundschule Bültenweg sowie die Arbeiten zur Herstellung der Ganztagsinfrastruktur vorgestellt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass im Anschluss auch der Schulhof neu gestaltet werden soll.
In den drei Jahren Sanierung, Um- und Neubau wird der Schulhof u.a. durch Materiallager, Baumaschinenparkplatz, Container für Bauleitung oder temporäre Klassenräume stark in Mitleidenschaft gezogen.
Außerdem ist die Nachmittags- bzw. Ganztagsbetreuung dann nicht mehr im B 58 mit seinem Außengelände sondern direkt vor Ort. Dafür ist der Schulhof im derzeitigen Zustand nicht geeignet.
Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sind unter anderem im § 36 NKomVG geregelt.
Sie sollen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Dass die Neugestaltung des Schulhofs die Interessen von Kindern berührt, dürfte unstrittig sein.
Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollen Kommunen über die vorgesehene Beteiligung von Einwohnern hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Bei der Spielplatzplanung wird das seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt. In vielen anderen Bereichen (ISEK, Umwelt, Schülerfahrkarten, Radwege,...) ist diese Beteiligung nach wie vor ein Zufallsprodukt oder wurde von Institutionen wie dem Stadtschülerrat oder Fridays-For-Future erkämpft.
Daher frage ich die Verwaltung:
- Soll die Gestaltung des Schulhofs parallel zur Herstellung der Ganztagsinfrastruktur umgesetzt werden oder erst im Anschluss daran?
- Ist die Investitionssumme für diese Neugestaltung schon bekannt?
- Wurde der Zeitplan für die Schulhofgestaltung dem für Beteiligung zuständigen Fachbereich schon mitgeteilt bzw. mit ihm abgestimmt?
gez.
Christian Plock
