Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, die Frist für die Schaffung eines Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze oder bei Grenzbebauung den Einbau einer Reinigungsöffnung, sowie die Zustandserfassung der Grundstücksentwässerungsanlage bei einem Fachbetrieb, sowie die Übermittlung des Ergebnisses bis zum 30.09.2021 im Rahmen der Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage in Teilen von Schapen um ein Jahr bis zum 20.09.2022 zu verlängern.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In den Sommermonaten wurden in Teilen von Schapen die öffentlichen Abwasserkanäle kontrolliert. Dabei hat sich herausgestellt, dass bauliche Mängel vorliegen. Als Konsequenz daraus haben die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH und der Wasserverband Weddel-Lehre die Schmutz- und Regenwasserkanäle mit einem sog.Inlinerkanal (Rohr im Rohr-Prinzip) in geschlossener Bauweise saniert. Gleichzeitig wurde festgestellt, das aufgrund des Alters etlicher Gebäude nicht auszuschließen ist, dass auch die erdverlegten Leitungen im Bereich der Grundstücke Schäden aufweisen. Aus diesem Grund wurden die o.a. Maßnahmen angeordnet.

 

Diese Maßnahmen wurden angeordnet, ohne dass die betroffenen Anwohner und Grundstückseigentümer die Gelegenheit hatten, sich zu informieren. Eine Präsenzinformationsveranstaltung fand nicht statt. Das wurde dem Bezirksbürgermeister auf seine persönliche Anfrage damit begründet, dass so eine Veranstaltung auf Grund von Corona nicht möglich sei. Die Anregung des Bürgermeisters, die Betroffenen digital zu informieren, wurde ebenfalls mit der Begründung abgelehnt, man könne ja individuell die zuständigen Sachbearbeiter anrufen und sich dort informieren. So wurden die Anwohner von den Anordnungen ohne Vorwarnung überrascht.

 

Trotzdem ist der eigentliche Sinn der Maßnahmen nachvollziehbar und sicherlich sinnvoll. Andererseits sind diese mit beträchtlichen Kosten verbunden. Gerade durch den zu erwartenden Sanierungsbedarf der Abwasserleitungen auf einigen Grundstücken kommen  auf die Anwohner möglicherweise Kosten im fünfstelligen Bereich zu. Gleichzeitig wurde gerade aktuell der zweite Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet. Schon jetzt wird spekuliert, ob es nicht weitere massive Einschränkungen geben wird, sollte der Virus sich weiter so dramatisch ausbreiten. Das hat zur Folge, dass es Berufsgruppen gibt, die mit massiven finanzielle Einbußen zu kämpfen haben. In so einer Situation sind solche kostenintensive Maßnahmen, wie die angeordneten, bei aller Berechtigung eine schwere finanzielle Bürde.

 

Eine Verlängerung der Frist wäre deshalb hilfreich.

 

 

gez.

 

Stefan Jung,

Vorsitzender der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BIBS im Stadtbezirksrat 114



 

 

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