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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14452-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 14. Oktober 2020 (DS 20-14452) wurde an die BS|Energy mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet, welche hierzu wie folgt mitteilt:

 

Zu Frage 1:

 

Gemäß § 23 der siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von

Abfällen 17. BImSchV) werden die Emissionsmessungen sowie deren Vergleich mit den

Emissionsgrenzwerten einmal jährlich durch den Anlagenbetreiber veröffentlicht. Ergänzend

werden die Stunden- und Tagesmittelwerte vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt

überwacht. Die Manipulationssicherheit wird durch die Abnahme und jährliche Prüfung der

entsprechenden Messeinrichtungen durch den TÜV sichergestellt.

 

Zu Frage 2:

 

Gemäß AltholzV ist eine stichprobenartige Kontrolle durch den Lieferanten als auch durch

BS|Energy vorgesehen. Ergänzend wird der Brennstoff auf dem Weg zum Kessel

nochmals gesondert kontrolliert.

Die Rauchgasreinigung ist für hohe Fälle, insbesondere bei Chlor und Schwermetallen,

ausgelegt, die im Mittel allerdings nicht erwartet werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Werte werden jährlich veröffentlicht.
 

 

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