Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14452-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung der Schadstoffwerte des neuen Biomasse-Heizkraftwerks von BS-Energy
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
05.11.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 14. Oktober 2020 (DS 20-14452) wurde an die BS|Energy mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet, welche hierzu wie folgt mitteilt:
Zu Frage 1:
Gemäß § 23 der siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von
Abfällen 17. BImSchV) werden die Emissionsmessungen sowie deren Vergleich mit den
Emissionsgrenzwerten einmal jährlich durch den Anlagenbetreiber veröffentlicht. Ergänzend
werden die Stunden- und Tagesmittelwerte vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt
überwacht. Die Manipulationssicherheit wird durch die Abnahme und jährliche Prüfung der
entsprechenden Messeinrichtungen durch den TÜV sichergestellt.
Zu Frage 2:
Gemäß AltholzV ist eine stichprobenartige Kontrolle durch den Lieferanten als auch durch
BS|Energy vorgesehen. Ergänzend wird der Brennstoff auf dem Weg zum Kessel
nochmals gesondert kontrolliert.
Die Rauchgasreinigung ist für hohe Fälle, insbesondere bei Chlor und Schwermetallen,
ausgelegt, die im Mittel allerdings nicht erwartet werden.
Zu Frage 3:
Die Werte werden jährlich veröffentlicht.
