Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14528-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Taubenkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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05.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 22.10.2020 (20-14528) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das grundsätzliche Engagement des Stadttiere Braunschweig e. V. ist anerkennenswert und der vorgelegte Konzeptentwurf mit den übermittelten geleisteten Arbeitszeiten zeigt das hohe Maß an Einsatzbereitschaft und Professionalität.
Der Verein hat einen Konzeptentwurf mit 6 möglichen Standorten der Stadtverwaltung vorgelegt. Nach erster Prüfung seitens der Verwaltung erscheint eine Unterstützung und Teilumsetzung wie nachfolgend aufgelistet vorstellbar:
• Prüfung von 3 Standorten kurzfristig (Wallstraße, Altstadtmarkt, Rathaus) sowie einem weiteren Standort direkt anschließend (Mühlenpfordtstraße/Rebenring). Die Nutzung von vorhandenen Dachstühlen mit Einbau einer OSB-Plattenkonstruktion soll als eine kostengünstigere Variante für Taubenschläge gegenüber einer Containerlösung geprüft werden.
• Nach erfolgter Errichtung und anschließender Evaluation dieser 3 - 4 Standorte mit nachgewiesener positiver Wirkung auf die Taubengesundheit und Population können sodann weitere Standorte diskutiert werden.
• Mit Etablierung der einzelnen Standorte sollen auch entsprechend die Fütterungen im Stadtgebiet zurückgefahren werden. Die entsprechende Ausnahme/Duldung vom generellen Fütterungsverbot würde entsprechend wieder zurückgenommen.
• Das Stadttaubenprojekt ist und bleibt ein Projekt des Stadttiere Braunschweig e. V. und wird auch vom Verein eigenständig durchgeführt. Die Finanzierung könnte zum Teil (einmalige Kosten für die Errichtung der zunächst 3 - 4 Taubenschläge sowie eventuelle Miet- oder Pachtkosten), vorbehaltlich politischer Beschlüsse und finanzieller Haushaltsmittel, über eine institutionelle Förderung aus einem Tierschutzfördertopf bezuschusst werden. Es steht dem Verein dadurch offen auch weitere Sponsoren hinzuzugewinnen.
Bei der Höhe der institutionellen Förderung ist zu beachten, dass allen Naturschutzvereinen/Umweltverbänden gemeinsam lediglich eine Summe in Höhe von maximal 50 % des betreffenden Umweltschutz-Fördertopfes (105.000 €) also max. 52.500 € als institutionelle Förderung jährlich zur Verfügung gestellt wird.
• Da dies eine neue freiwillige Aufgabe mit finanzieller Auswirkung sein würde, ist eine Beteiligung der Politik obligatorisch.
Am 22.10.2020 sind die o. g. Punkte an den Stadttiere Braunschweig e. V. weitergegeben worden und sollen in einem weiteren Gespräch thematisiert werden.
Zu Frage 2:
Folgender Hinweis soll auf der Internetseite der Stadt Braunschweig eingestellt werden: Verletzt aufgefundene wildlebende Tiere können jeder praktizierenden Tierärztin oder jedem praktizierenden Tierarzt zur Behandlung übergeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Tierärztin oder der Tierarzt berechtigt ist, von der Auftrag gebenden Person die Bezahlung der Behandlungskosten zu verlangen. Alternativ werden verletzte Tiere im Tierheim des Tierschutzvereins Braunschweig entgegengenommen.
