Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14530-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmietungen von nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Räumlichkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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05.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1) Welche Flächen sind bzw. werden von der Stadt oder von Beteiligungsgesellschaften der Stadt in welchen Gebäuden angemietet und für wie lange?
Eine Übersicht über die der von der Stadt und den städtischen Gesellschaften angemieteten Flächen ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
2) Wie groß sind die angemieteten Flächen und zu welchem Quadratmeterpreis wurden sie angemietet?
Die Größe der angemieteten Flächen und die Preise pro Quadratmeter ergeben sich aus der Anlage.
3) In welchen Fällen muss die Stadt für zusätzliche Einrichtungen auf den angemieteten Flächen finanziell aufkommen und wie hoch ist die finanzielle Belastung - über einmalige Zahlungen oder über eine Erhöhung des Mietzinses?
Die Stadt muss immer dann für zusätzliche Einrichtungen aufkommen, wenn es sich um nutzerspezifische Einbauten handelt, die über die Standard-Ausstattung von Gewerbeimmobilien hinausgehen. Dabei kann es sich z.B. um Beschilderung, techn. Ausstattung oder Schließanlagen handeln. Die Kosten können sowohl durch Einmalzahlung als auch durch eine Erhöhung des Mietzinses abgebildet werden. Da einige Mietverhältnisse bereits seit sehr langer Zeit bestehen, ist eine Ermittlung der Kosten nur mit sehr hohem Verwaltungsaufwand möglich, bzw. nicht mehr möglich, weil die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen bereits abgelaufen ist.
