Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14625
Grunddaten
- Betreff:
-
Verstetigung der Aufgabe Schulbildungsberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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26.11.2020
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Bereit
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Schulbildungsberatung wird mit den Aufgaben der Beratung und Schulplatzvermittlung für Neubürgerinnen und Neubürger sowie der Beratung von bildungsbenachteiligten Familien am Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule im Umfang von zunächst
1,5 E 11-Stellen unbefristet fortgesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Umsetzung der Schulbildungsberatung wurde am 06.11.2018 zunächst für ein Jahr beschlossen (DS 18-09303). Am 17.09.2019 erfolgte der Beschluss über die Fortführung um ein weiteres Jahr (DS 19-11632 und DS 19-11719). Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 18.02.2020 den Baustein der Beratungsstellen (1,5 E 11) mit dem Stellenplan für 2020 verstetigt (DS 20-12695-03). Über die Fortführung der Schulbildungsberatung mit ihren weiteren Bausteinen sowie über eine Anpassung des Beratungsangebots über die Zielgruppe der Neubürgerinnen und Neubürger hinaus soll im Jahr 2020 entschieden werden (DS 19-11719 und DS 20-12458-01).
In der Mitteilung Stand und Perspektive der Schulbildungsberatung Braunschweig – SchuBS sowie der Ergänzungsmitteilung (DS 20-13446 und DS 20-13446-01) wurden die positiven Evaluationsergebnisse der bisherigen Arbeit der Schulbildungsberatung vorgestellt und eine Perspektive für die zukünftige Ausrichtung aufgezeigt.
Zunächst werden die 1,5 Beratungsstellen verstetigt. Hierdurch entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von derzeit 114.617 € und ca. 7.700 € Sachkosten (für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, Fortbildungen, Büromaterial und Öffentlichkeitsarbeit) pro Jahr. Die weiteren Bausteine der Schulbildungsberatung – die Vorbereitungsklassen sowie die Kompetenzfeststellung – binden mit diesem Beschluss keine weiteren Mittel und sind unabhängig davon zu sehen.
Die in der Mitteilung DS 20-13446 beschriebene Ergänzung der Zielgruppe der Schulbildungsberatung über die Neubürgerinnen und Neubürger hinaus um die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Familien am Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule auf der Basis eines quartiersbezogenen Ansatzes kann von den zu verstetigenden 1,5 Beratungsstellen gewährleistet werden. Für beide Zielgruppen können die 1,5 Beratungsstellen die persönliche Beratung mit der Aufklärung über das deutsche und niedersächsische Bildungssystem, die Braunschweiger Schullandschaft, mögliche Bildungswege sowie die Durchlässigkeit des Bildungssystems sicherstellen. Für Schülerinnen und Schüler, die neu nach Braunschweig kommen, können über die Beratung hinaus Schulplätze vermittelt werden. Ziel ist es, dass Erziehungsberechtigte darin unterstützt werden, eine fundierte und für ihr Kind angemessene Entscheidung der Schulplatzwahl auf der Grundlage ausführlicher Informationen zu treffen, so dass der Bildungserfolg und die Teilhabechancen ihres Kindes erhöht werden.
