Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14449-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbiegeassistenzsysteme nachrüsten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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11.11.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 14.10.2020 [20-14449] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Eine europaweite schrittweise verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten ist erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Jedoch wird eine vorherige freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten und Bestandsfahrzeuge so schnell wie möglich umzurüsten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausdrücklich empfohlen. Seit 2019 werden durch den Fachbereich Feuerwehr nach Möglichkeit bereits Neufahrzeuge der Feuerwehr mit Abbiegeassistenzsystemen ausgeschrieben und beschafft. Bestandsfahrzeuge konnten mangels der dafür erforderlichen Haushaltsmittel bisher nicht nachgerüstet werden.
Im Fuhrpark der Feuerwehr befinden sich 48 Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, die mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet werden können. Davon haben nach derzeitigen Neubeschaffungsplanungen 26 Einsatzfahrzeuge eine Restlaufzeit von 7 Jahren.
Auf Grundlage der im Fachbereich Stadtgrün und Sport durchgeführten Nachrüstungsarbeiten mit Abbiegeassistenzsystemen sind insbesondere unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugtypen und einer vollständig an Fremdfirmen zu vergebenden Leistungserbringung je Fahrzeug Gesamtkosten in Höhe von durchschnittlich ca. 3.500 € zu kalkulieren.
Daraus ergibt sich ein finanzieller Bedarf von:
- 168.000 € für eine komplette Nachrüstung aller Einsatzfahrzeuge > 7,5 t zGG,
- 91.000 € für die Nachrüstung der Einsatzfahrzeuge > 7,5 t mit einer Laufzeit von min. 7 Jahren.
Diese Mittel stehen im Haushaltsbudget des Fachbereichs Feuerwehr für 2020 und ff. nicht zur Verfügung und wären bei einem entsprechenden Beschluss überplanmäßig bereitzustellen.
Zu 2.:
Frage 2 wurde mit der Stellungnahme DS 20-14449-01 vom 05.11.2020 beantwortet.
