Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-14676
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung, Wechsel von Spielhalle in Zimmervermietung mit bordellartigem Betrieb Berliner Straße 52 k
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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18.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung äußerte, dass bereits Gespräche mit dem Eigentümer der Immobilie geführt wurden, die aber nicht zum gewünschten Ziel geführt hätten. Ebenso wäre die Genehmigung der Bauvoranfrage eine baurechtliche Entscheidung, der eine entsprechende Prüfung vorausgeht.
Die an verschiedene politische Vertreter verschickten Listen,“ sind unbedingt vertraulich zu behandeln! Die Listen werden aus rein informellen Gründen und auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe der Daten (einzeln oder in ihrer Gesamtheit) an Bezirksratsmitglieder oder Personen im sonstigen Umfeld bzw. eine Beratung über einzelne Bauvorhaben in öffentlicher Sitzung sind nicht zulässig, auch sollen die gelisteten Anträge nicht Anlass für Diskussionen über Bauvorhaben bzw. Nachfragen in die Verwaltung sein. Zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen, die mit den Listen in Verbindung stehen, bitte ich Sie nachdrücklich um Beachtung der vorgenannten Hinweise.“
Hieraus resultieren folgende Fragen:
1.Zu welchem Zeitpunkt (vor oder nach Genehmigung der Bauvoranfrage) wurden von Seiten der Verwaltung Gespräche mit den Eigentümern geführt?
2.Welche Kriterien werden bei einer Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung, Wechsel von Spielhalle in Zimmervermietung mit bordellartigem Betrieb herangezogen, bewertet und warum wurden die Ratsfraktionen nicht vorzeitig informiert und eingebunden?
3.Die dritte Antwort von Herrn Leuer zur Anfrage der CDU-Fraktion zur letzten Sitzung, widerspricht dem Anhang der Listen (siehe oben). Ist der Anhang somit obsolet und dürfen die Listen öffentlich gemacht und als Anfragen, Anträge etc. genutzt werden?
Gez.
Tatjana Jenzen
