Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtbezirksrat erhebt Bedenken bei der Umwidmung der ausgewiesenen Fläche als Hundefreilauffläche.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Sitzung des Grünflächenausschusses vom 18.09.2020 wurde dieser von der Verwaltung über den Entwurf für das Konzept zur Ausweisung von Hundefreilaufflächen informiert.

 

Unter Berücksichtigung diverser Kriterien schlägt die Verwaltung insgesamt fünf Flächen zur Ausweisung als Hundefreilauffläche vor, wovon die Fläche auf dem Sportplatz in Bienrode (Im Großen Moore) in den Geltungsbereich des Stadtbezirksrates fällt.

 

Gern nimmt auch der Stadtbezirksrat die Aufforderung der Verwaltung an und bringt die aus kommunalpolitischer Sicht inhaltlichen Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche für seinen Geltungsbereich in den Prozess der konzeptionellen Erarbeitung ein.

 

Entgegen der verwaltungsinternen Bezeichnung „ehemaliger Sportplatz“, wird die ausgewiesene Fläche vom Sportverein gepflegt und aktiv genutzt. Neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb des Sportvereins wird das Gelände vom Sportverein für Veranstaltungen genutzt.

 

Darüber hinaus wurde die Fläche im Einvernehmen zwischen Sportverein und Ortsfeuerwehr Bienrode im Zuge der Zuweisung von Flüchtlingen (15-01259) als Volkfest- und Feuerwehrübungsplatz von der Verwaltung ertüchtigt (Anlage von befestigten Wegen, Bau einer Garage, etc.).

 

Aufgrund der Größe, der Abgrenzung zum Wohngebiet durch einen bei Ertüchtigung als Sportplatz aufgeschüttete Lärmschutzwall und der vorhandenen Infrastruktur finden seit der Zusammenführung des Sport-, Volksfest- und Feuerwehrübungsplatz viele kulturelle Veranstaltungen, wie z.B. Sportwoche, Jubiläum der Feuerwehr, Stadtteilheimatabend o. ä. dort statt.

 

Sportverein und Feuerwehr bilden in Bienrode wesentliche Säulen für das typische, dörflich geprägte Zusammenleben. Vor diesem Hintergrund erhebt der Stadtbezirksrat bedenken bei der Umwidmung der ausgewiesenen Fläche als Hundefreilauffläche.

 

Die Fläche südlich der Waggumer Straße (unbebaute Wiesen an der Gerhard-Bochers-Straße) genießen seit Jahren große Beliebtheit, wenn zugleich diese vermutlich nicht als Hundefreilauffläche geeignet ist. Darüber hinaus wird der landwirtschaftliche Weg nördlich des Maschwegs, welcher unter Bienrodern auch gern als Hundeweg bezeichnet wird, und der dortige Bereich gern von Hundebesitzern genutzt.

 

Das Flurstück 67/1 östlich des Kleingartenverein Bienrode (siehe Vorlage 19-10728 zum naturnahen Naherholungskonzept Bienroder Kiesteich) befindet sich im Eigentum der Stadt Braunschweig. Vor dem Hintergrund das sich dieser Bereich in unmittelbarer Nähe zu beliebten Bereichen der Hundebesitzer befindet, regt der Stadtbezirksrat stattdessen diese Fläche, oder eine Teilfläche, unter Berücksichtigung der Belange des ansässigen Kleingartenvereins und des Klub Braunschweiger Fischer e.V. als Hundefreilauffläche zu ertüchtigten und auszuweisen.

 

Eine Hundefreilauffläche auf dem Flurstück 67/1 steht mit dem zuvor genannten naturnahen Naherholungskonzept Bienroder Kiesteich nicht im Widerspruch, sondern ergänzt das Angebot.

 

 

gez.

 

Thorsten Wendt

Vorsitzender CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112


 

 

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