Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14548
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Nachtragswirtschaftsplan 2020 und Wirtschaftsplan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Nachtragswirtschaftsplan 2020 in der dem Aufsichtsrat zu seiner Beratung am 18. November 2020 vorgelegten Fassung zu beschließen.
- Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2021 in der in der Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
- Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanungen 2022 und 2023 für folgende Projekte bereits im Wirtschaftsjahr 2021 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen zu erteilen:
Buslieferung 2022/2023 inkl. alternativ angetriebene Busse
Sanierung Gleichrichterunterwerke
Brückenbauwerk BS II (Bauträger Land Niedersachsen)
Sanierung der Gleisanlagen Donaustraße Höhe Kruckweg
Haltestelle Schloss - Neugestaltung
Ersatzbeschaffung Stadtbahnfahrzeuge und Ersatzteilpaket.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG).
In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, hat der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entschieden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.
Sämtliche Geschäftsanteile der BSVG werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung der Wirtschaftspläne und der Nachtragswirtschaftspläne. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der BSVG hat den Nachtragswirtschaftsplan 2020 und den Wirtschaftsplan 2021 in einer Videokonferenz am 18. November 2020 beraten. Eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung wird derzeit im Umlaufverfahren eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Zu 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020
Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der BSVG weist einen Fehlbetrag in Höhe von 26.172 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen. Gegenüber dem ursprünglichen Planwert 2020 erhöht sich der Jahresfehlbetrag um 1.288 T€.
Der Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2020 stellt sich im Vergleich zur ursprünglichen Wirtschaftsplanung 2020 wie folgt dar:

Die im Nachtragswirtschaftsplan dargestellten Abweichungen beinhalten die corona-bedingten Wirkungen mit Wissenstand Ende September, die nicht durch die von Bund und Land zusätzlich breitgestellten Regionalisierungsmittel (ÖPNV Rettungsschirm) ausgeglichen werden.
Die Corona-Pandemie hat das Ergebnis der BSVG im Jahr 2020 erheblich beeinflusst. Durch den Lockdown im März ist die Zahl der Fahrgäste deutlich zurückgegangen. Auch in der Folge sind durch das Ausweichen auf das Auto oder Fahrrad oder das Arbeiten im Homeoffice zur Vermeidung von Kontakten die Fahrgastzahlen hinter den sonst üblichen Zahlen zurückgeblieben. Dies führt zu einem Rückgang der Fahrgelderträge. Der Rückgang der Fahrgelderträge ist größtenteils ausgleichsfähig.
Die BSVG erwartet zudem geringere Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung und aufgrund von Schulschließungen reduzierte Erträge aus Freistellungsverkehren. Darüber hinaus können Werbeeinnahmen sowie Innenumsätze möglicherweise nicht in der ursprünglich geplanten Höhe generiert werden.
In Reaktion auf die Fahrgastrückgänge des ersten Lockdown im März/April hat die BSVG mit Angebotsanpassungen reagiert. Inzwischen wird aber wieder nahezu das komplette konzessionierte Fahrplanangebot erbracht.
Hierdurch wirken im Materialaufwand geringfügig reduzierte Energieaufwendungen. Gegenläufig erhöhen sich jedoch aufgrund struktureller Wechsel die Kosten für die Subunternehmerleistung sowie für den Einbau von Spuckschutz in Bussen.
In Reaktion auf die reduzierten Leistungen wurde auch das Instrument Kurzarbeit eingesetzt.
Die BSVG erwartet aus dem ÖPNV Rettungsschirm eine Ausgleichszahlung in Höhe von rd. 4,5 Mio. €.
In der Anlage ist der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der BSVG beigefügt.
Zu 2. Wirtschaftsplan 2021
Der Wirtschaftsplan 2021 der BSVG weist einen Fehlbetrag in Höhe von 26.589 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen. In der Planung wurde eine Beendigung der Corona-Pandemie in 2021 unterstellt.
Der Erfolgsplan 2021 und auch die mittelfristige Unternehmensvorschau sind signifikant durch die weitere Ausweitung der Betriebsleistung und die verstärkte Investitionstätigkeit der Gesellschaft geprägt. Hier wirken insbesondere erhöhte Personalaufwendungen als Folge des steigenden Personalbedarfs aus Mehrleistungen sowie die damit verbundenen Energiemengen- und Preismehrungen. Das Ergebnis ist weiterhin beeinflusst durch die hohe Nachfrage beim kostengünstigen Schülerticket der Stadt Braunschweig sowie durch die veränderten Finanzierungsströme beim BS-Mobilticket.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

Im Planungszeitraum wird von einer steigenden Einnahmeentwicklung insbesondere im Bereich der Fahrgelderträge ausgegangen. Für das Jahr 2021 werden Fahrgelderträge in Höhe von 38.501 T€ geplant. Dieser Ansatz basiert auf dem Kenntnisstand vom September 2020 und kann sich insbesondere hinsichtlich des weiteren Verlaufes der Corona-Pandemie anders entwickeln.
Im Bereich der Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung sind im Jahr 2021 aufgrund des Zählergebnisses im Jahr 2019 mit 1.929 T€ geringere Einnahmen zu erwarten. Ab dem Jahr 2022 werden aufgrund der in 2021 anstehenden neuen Zählung wieder steigende Einnahmen eingestellt.
Die Ausgleichsleistung des Landes zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) ist in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geregelt., Die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ wurden in der Planung fortgeschrieben.
Aus der Werbeflächenvermietung, welche auch die Außenwerbung auf Fahrzeugen beinhaltet, und der Videowerbung werden Erlöse in Höhe von 908 T€ erwartet.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die auf eigenen Projektaufwendungen der Gesellschaft für den Betriebshof Lindenberg, die Gleissanierungen und im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes anfallen, bleiben im Planungszeitraum auf einem hohen Niveau.
Der Materialaufwand 2021 wird sich auf insgesamt 17.587 T€ belaufen und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (9.201 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (8.386 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Hier sind im Finanzplanungszeitraum insbesondere Aufwandssteigerungen durch die Ausweitung von ÖPNV-Leistungen und die Umstellung auf den Bezug von Ökostrom für den Fahrbetrieb gemäß Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 17. September 2019 berücksichtigt. Unter den bezogenen Leistungen werden Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (3.728T€) sowie Anmietverkehre (4.658 T€) veranschlagt.
Der Personalaufwand weist gegenüber der letztjährigen Planung für das Jahr 2021 eine Steigerung in Höhe von 1.646 T€ aus und liegt insgesamt bei 39.238 T€. Neben einem erhöhten Personalbedarf, der aus weiteren Leistungsanpassungen resultiert, sind auch Tarifsteigerungen in einem durchschnittlichen Maße berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl wird sich entsprechend auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber dem Plan 2020 (668 Mitarbeiter) um 35 auf 703 Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) erhöhen.
Im Jahr 2021 werden Abschreibungen in Höhe von 10.230 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 8.458 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 1.772 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Neuinvestitionen entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich auf 11.757 T€ im Jahr 2024, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 4.799 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Bus- und Trambeschaffungen, die Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs. Aus dem Stadtbahnausbauprojekt sind noch keine Abschreibungen zu erwarten, da die Inbetriebnahme-Zeitpunkte außerhalb des Planungszeitraumes liegen.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden insbesondere das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der SBBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung veranschlagt.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den um die Förderung bereinigten Fremdkapitalbedarf.
Der Finanzplan 2021 weist unter Einrechnung einer Steigerung des Baupreisindexes von 1 % einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 41.428 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 3.945 T€ auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts. Aufgrund der erst in späteren Jahren vorgesehenen Inbetriebnahme ergibt sich hieraus noch keine Ergebniswirkung bei den Abschreibungen.
Aufgrund der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 15.134 T€ wird sich ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 26.294 T€ ergeben. Als Investitionsschwerpunkte 2021 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:
- Omnibusbeschaffungen (Standard- und Gelenkbusse) 8.085 T€
- Sanierung und Erweiterung Betriebshof Lindenberg 6.150 T€
- Dynamische Fahrgastinformation (DFI) 3.278 T€
- Gleiserneuerung Lincolnsiedlung bis Wendeschleife Carl-Miele-Str. 3.026 T€
- Stromversorgung, Gleichrichterunterwerke 2.405 T€
- Brückenbauwerk A 39 1.870 T€
- Gleisbauprojekt Georg-Eckert-Straße 1.093 T€
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 17. November 2020 einen Anweisungsbeschluss zur Nachrüstung aller Busse der BSVG – mit Ausnahme der Busse der Baureihen 2007, 2008 und 2009, die in den Jahren 2020 bis 2022 ausgemustert werden – mit Abbiegeassistenzsystemen nach Möglichkeit bis Ende des Jahres 2021 beschlossen (siehe Drucksache 20-14449-04). Von der Möglichkeit Fördermittel zu beantragen ist Gebrauch zu machen. Die für die Nachrüstung von 57 Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen entstehenden Kosten in Höhe von rd. 143 T€ sind in den Investitionsplan der BSVG eingearbeitet worden. Aufgrund der zu erwartenden geringen Auswirkungen auf die Abschreibungen der Gesellschaft im Jahr 2021 ist von einer Anpassung des Erfolgsplans zu diesem späten Verfahrenszeitpunkt abgesehen worden. Die Auswirkungen werden in der Prognose zum Ende des Jahres 2021 gezeigt und die mittelfristige Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2022 angepasst. Die Möglichkeit Fördermittel für diesen Zweck zu beantragen ist mangels Förderprogramm aktuell nicht gegeben.
Zu 3. Handlungsermächtigung für Maßnahmen der Planjahre 2022 und 2023
In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren oder Preisvorteile generieren zu können.
Dies gilt insbesondere im Bereich von geförderten Gleissanierungen sowie der Busbeschaffungen. Bei den Gleissanierungen ist die Entwicklung zu verzeichnen, dass im Rahmen der europaweiten Ausschreibungen immer weniger Angebote abgegeben werden. Dies führt in der Folge zu sehr engen Produktionsslots bei steigenden Preisen. Die BSVG läuft zudem Gefahr, dass bei einer nicht rechtzeitigen Bestellung die für die jeweilige Maßnahme benötigten Ressourcen, Leistungen oder Materialien gar nicht angeboten werden. Die zusätzlichen Bearbeitungszeiten des Fördermittelgebers führen teilweise unvermeidbar zusätzlich zu terminlichen Konflikten, die bei einem Vorziehen der Ausschreibung eliminiert werden können. Auch Busse können bei einer frühzeitigen Bestellung wirtschaftlicher und gesicherter beschafft werden. Die Beschaffungszeiten haben sich bei den Herstellern signifikant verlängert.
Um für entsprechende Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung erst in der Finanzplanung 2022 und 2023 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2021 Ausschreibungen vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Demzufolge wird im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanungen 2022 und 2023 für folgende Projekte um die Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen bereits im Wirtschaftsjahr 2021 gebeten:
Buslieferung 2022/2023 inkl. alternativ angetriebene Busse
Sanierung Gleichrichterunterwerke
Brückenbauwerk BS II (Bauträger Land Niedersachsen)
Sanierung der Gleisanlagen Donaustraße Höhe Kruckweg
Haltestelle Schloss – Neugestaltung
Ersatzbeschaffung Stadtbahnfahrzeuge und Ersatzteilpaket.
Da diese Vorgriffe auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanungen 2022 und 2023 der BSVG bedeuten, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin SBBG ein Anweisungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Während im Jahr 2017 noch bei gleichgelagerten Fällen jeweils Einzelbeschlussfassungen zum jeweiligen Investitionsvorhaben herbeigeführt wurden, haben sich in Anbetracht der geschilderten Entwicklung und der Vermeidung von Einzelentscheidungen die im Rahmen der Wirtschaftsplanungen 2018 bis 2020 frühzeitig beschlossenen Vorgriffsmöglichkeiten bewährt. Entsprechend soll das Verfahren auch weiterhin Anwendung finden.
Der Wirtschaftsplan 2021 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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