Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. November 2020 empfohlenen Fassung wird beschlossen.

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2021 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. November 2020 empfohlenen Fassung wird beschlossen.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2021 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 11. November 2020 empfohlenen Fassung beschlossen wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2021 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 11. November 2020 empfohlenen Fassung beschlossen wird.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS) sowie zur Wirtschaftsplanung 2021 der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF).

 

In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, hat der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entscheiden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.

 

Innerhalb der VHS-Gruppe ist lediglich die Aufstellung eines Nachtragswirtschaftsplanes für die VHS erforderlich. Aufgrund von Zuschüssen und Drittmittelförderung werden die VHS AuB und die HdF ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2020 einhalten können.

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH.

 

Für jede Gesellschaft wird ein eigener Wirtschaftsplan aufgestellt.

 

Gemäß § 12 Satz 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der VHS obliegen die Feststellung sowie Änderungen des Wirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Wirtschaftsplan und Änderungen des Wirtschaftsplanes bedürfen gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat sich in seiner Sitzung am 11. November 2020 mit Nachtragswirtschaftsplan 2020 der VHS und den Wirtschaftsplänen 2021 der VHS-Gruppe befasst und den Gesellschafterversammlungen empfohlen, die Pläne zu beschließen.

 

Zu 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020 der Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Der vorgelegte Nachtragswirtschaftsplan der VHS weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 5.072,0T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 6.292 T€ einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.220 T€ aus. Gegenüber der ursprünglichen Wirtschaftsplanung ergibt sich damit ein Mehrbedarf in Höhe von 151,7 T€.


Im Vergleich zur ursprünglichen Wirtschaftsplanung 2020 stellt sich der Nachtragswirtschaftsplan wie folgt dar:

 

 

Aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens musste die VHS ihr Kursprogramm stark reduzieren. Durch die kurzfristige Umstellung des Präsenzangebots auf Online-Kurse konnten geförderte Sprachkurse weiterhin stattfinden und damit ein weiterer Umsatzausfall abgewendet werden. Die Planabweichung der Umsatzerlöse ist besonders durch eine verringerte Teilnehmerzahl (rd. 35 %) im Bereich der Privatzahler zu begründen. Der Gesamtumsatz durch Kursteilnehmende Privatzahler beläuft sich auf etwa 1.600,0 T€. Die jeweilige Kursrentabilität steigt mit der Menge der Teilnehmenden. Da aufgrund von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten derzeit reduzierte Raumkapazitäten bestehen, erreichen einige Kurse kaum die Rentabilitätsschwelle für die VHS. Im Frühjahr konnten außerdem acht vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge vollfinanzierte Online-Sprachkurse angeboten werden, welche der VHS nicht geplante Umsatzerlöse brachte.

 

Gleichwohl konnte die VHS von kompensatorischen Hilfs- und Fördermitteln profitieren. Die niedersächsische Finanzhilfe auf Grundlage des Erwachsenenbildungsgesetzes wurde in selbiger Höhe wie 2019 gewährt. Die Zuschüsse der Stadt Braunschweig wurden ebenfalls planmäßig gewährt. Durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) konnten weitreichende Betriebsteile der VHS, die coronabedingt wegfallende Umsatzerlöse verzeichneten, Ausgleichzahlungen empfangen. Zur Kompensation der wegfallenden Umsatzerlöse wurde bei der VHS eine Vereinbarung über Kurzarbeit getroffen. Die Mittel aus dem SodEG und das Kurzarbeitergeld führen zu einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 194,6 T€. Durch den Verzicht auf geplante Neueinstellungen konnten die Personalaufwendungen um 72,9 T€ reduziert werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken um 125,5 T€, da durch den Ausfall von Kursen weniger Honorarzahlungen und Kursnebenkosten anfallen.

In der Anlage ist der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der VHS beigefügt.

 

Zu 2. bis 4. Wirtschaftspläne 2021 der VHS-Gruppe

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 der VHS weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 5.128,2 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 6.837,5 T€ einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.709,3 T€ aus. Der Jahresfehlbetrag wird von der Stadt Braunschweig ausgeglichen. Entsprechende Mittel werden in den Haushaltsplan 2021 eingeplant.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2019 und 2020 stellen sich die Planzahlen wie folgt

dar:

 

Die deutliche Erhöhung des Jahresfehlbetrags resultiert aus geminderten Umsatzerlösen gegenüber den Vorjahren und Vorjahresplänen wie auch Erhöhungen bei einigen Aufwandspositionen. Insbesondere der Personalaufwand der VHS steigt im Jahr 2021 um rd. 328 T€. Die Erhöhung wird durch Tarifanpassungen, Stufenaufstiegen und Stundenerhöhungen begründet. In Addition der o.g. geminderten Umsatzerlöse wegen weniger teilnehmenden Privatzahlern und dem steigenden Personalaufwand, ergibt sich der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.709,3 T€ und damit eine Steigerung des Fehlbetrags gegenüber der Wirtschaftsplanung 2020 um 641 T€.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2021 der VHS verwiesen.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Der Wirtschaftsplan der VHS AuB gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“.

 

Der Wirtschaftsplan 2021 der VHS AuB weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 7.087,9 T€ und Gesamtaufwendungen (inklusive Steuern) in Höhe von 7.087,9 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten den Zuschuss der Stadt für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ in Höhe von 3.068,8 T€.


Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2019 und 2020 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

 

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Der Zuschuss im Bereich der Kommunalen Beschäftigungsförderung steigt im Vergleich zur Vorjahresplanung um 310,4 T€ wegen tarifbedingter Personalkostensteigerung und insbesondere des erhöhten kommunalen Förderanteils bei der Umsetzung des Projekts „Sozialer Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II (Teilhabechancengesetz).

 

Die Erlöse sowie die Materialaufwendungen und die sonst. betrieblichen Aufwendungen im Bereich Allgemeine Projekte steigen aufgrund eines im Jahr 2020 neu gestarteten größeren Einzelprojekts („Werkakademie“).

 

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2021 der VHS Arbeit und Beruf GmbH verwiesen.

 

Haus der Familie GmbH

 

Der Wirtschaftsplan 2021 der HdF weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 1.261,1 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.321,1 T€ ein Defizit in Höhe von 60,0 T€ aus. Die Erträge beinhalten einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 217,1 T€.


Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2019 und 2020 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Die HdF weist im Wirtschaftsplan 2021 erstmalig einen Jahresfehlbetrag aus. Der Fehlbetrag entsteht insbesondere aufgrund geminderter Umsatzerlöse gegenüber dem Wirtschaftsplan 2020 (119,5 T€). Die Gebühreneinnahmen (Privatzahler) für das Jahr 2021 werden coronabedingt um etwa 120 T€ geringer erwartet. Gleichzeitig sinken die Ausgaben für Honorare etc., sodass insgesamt von einem Defizit in Höhe von 60 T€ ausgegangen werden muss.

 

Ein Ausgleich des Fehlbetrages durch einen erhöhten Zuschuss der Stadt ist zurzeit nicht vorgesehen. Der Fehlbetrag könnte auf neue Rechnung vorgetragen und mit den bestehenden Gewinnvorträgen der Gesellschaft in Höhe von 63,7 T€, die durch Ergebnisverbesserungen der Gesellschaft gegenüber der Planung im Rahmen des mit der VHS-Gruppe bestehenden Anreizsystems in den letzten Jahren aufgebaut werden konnten, verrechnet werden. Alternativ oder ergänzend kann innerhalb des Teilkonzerns der VHS eine Umschichtung erfolgen und die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Anreizsystem (1.783,8 T€) entsprechend auf die Gesellschaft übertragen werden.

 

In der Anlage sind die Wirtschaftspläne 2021 der VHS, der VHS AuB sowie der HdF beigefügt. Darüber hinaus ist nachrichtlich eine Gesamtdarstellung der VHS-Gruppe beigefügt.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise