Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13567-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochwasserschutz für Leiferde und Stöckheim umsetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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19.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Protokollnotiz der Vorlage 20-13567-01 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Methodik, zur Beurteilung von Hochwasserschutzmaßnahmen das Nutzen-Kosten-Verhältnis mit zugrunde zu legen, wird in Leitfäden und Arbeitshilfen verschiedener Bundesländer beschrieben, zum Beispiel im Leitfaden zur Erstellung von integralen Hochwasserschutzkonzepten in Thüringen (2018) und in den Arbeitshilfen zur Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg (2019). Entsprechende Regelwerke der einschlägigen Fachvereinigungen DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) und BWK (Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau) konkretisieren die Methoden:
• Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien)
• DWA-Arbeitshilfe Hochwasserschadensinformationen
• BWK-Bericht Hochwasserschadenspotentiale.
Dabei steht das Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht als alleiniges Kriterium im Raum. Ergänzend ist eine Risikoanalyse gemäß Abschnitt 4.2.4. des Braunschweiger Hochwasserschutzkonzeptes durchgeführt worden.
Bei den Braunschweiger Verhältnissen, die sich insofern auch grundlegend von den Verhältnissen an Rhein und Elbe unterscheiden, ist von vergleichsweise geringen Überstauhöhen und geringen Fließgeschwindigkeiten in überfluteten Bereichen auszugehen, sodass keine besonderen Gefahrensituationen vorliegen, die eine Abweichung von der Priorisierung nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis begründen würden.
In vergleichbaren niedersächsischen Fällen hat bereits - ähnlich wie in Braunschweig - die Priorisierung nach Nutzen-Kosten-Verhältnis von geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen Anwendung gefunden:
• Integriertes Hochwasserschutzkonzept „Nördliches Harzvorland“, in 2020 u. a. für das Hochwasserrückhaltebecken Immenrode, den Hochwasserschutz in Dorstadt, das Hochwasserschutzkonzept an der Neile, den Hochwasserschutz am Rosenwall in Wolfenbüttel usw.
• Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Hildesheim
• Hochwasserschutzkonzept Hehlenriede
• Hochwasserschutzkonzepte im Rahmen der „Hochwasserpartnerschaften“ im Land Niedersachsen.
Hinsichtlich des Zeitplans wird der Hochwasserschutz für Stöckheim im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen im kommenden Jahr mit erster Priorität in die weitere Planung gehen. Zu Beginn des nächsten Jahres wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat zu einem Ortstermin einladen.
