Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13567-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Protokollnotiz der Vorlage 20-13567-01 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Methodik, zur Beurteilung von Hochwasserschutzmaßnahmen das Nutzen-Kosten-Verhältnis mit zugrunde zu legen, wird in Leitfäden und Arbeitshilfen verschiedener Bundesländer beschrieben, zum Beispiel im Leitfaden zur Erstellung von integralen Hochwasserschutzkonzepten in Thüringen (2018) und in den Arbeitshilfen zur Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg (2019). Entsprechende Regelwerke der einschlägigen Fachvereinigungen DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) und BWK (Bund der Ingenieure für Wasser­wirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau) konkretisieren die Methoden:

 

                       Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leit­linien)

                       DWA-Arbeitshilfe Hochwasserschadensinformationen

                       BWK-Bericht Hochwasserschadenspotentiale.

 

Dabei steht das Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht als alleiniges Kriterium im Raum. Ergänzend ist eine Risikoanalyse gemäß Abschnitt 4.2.4. des Braunschweiger Hochwasserschutz­konzeptes durchgeführt worden.

 

Bei den Braunschweiger Verhältnissen, die sich insofern auch grundlegend von den Verhältnissen an Rhein und Elbe unterscheiden, ist von vergleichsweise geringen Über­stauhöhen und geringen Fließgeschwindigkeiten in überfluteten Bereichen auszugehen, sodass keine besonderen Gefahrensituationen vorliegen, die eine Abweichung von der Priorisierung nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis begründen würden.

 

In vergleichbaren niedersächsischen Fällen hat bereits - ähnlich wie in Braunschweig - die Priorisierung nach Nutzen-Kosten-Verhältnis von geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen Anwendung gefunden:

 

                       Integriertes Hochwasserschutzkonzept „Nördliches Harzvorland“, in 2020 u. a. für das Hochwasserrückhaltebecken Immenrode, den Hochwasserschutz in Dorstadt, das Hochwasserschutzkonzept an der Neile, den Hochwasserschutz am Rosenwall in Wolfenbüttel usw.

                       Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Hildesheim

                       Hochwasserschutzkonzept Hehlenriede

                       Hochwasserschutzkonzepte im Rahmen der „Hochwasserpartnerschaften“ im Land Niedersachsen.

 

Hinsichtlich des Zeitplans wird der Hochwasserschutz für Stöckheim im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen im kommenden Jahr mit erster Priorität in die weitere Planung gehen. Zu Beginn des nächsten Jahres wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat zu einem Ortstermin einladen.
 

 

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