Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14488-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Mitteilung DS.-Nr. 20-13740 hatte die Verwaltung bereits ausführlich über den Sachstand der Erarbeitung von Raumprogrammen, welche als Basis für die nachgeschaltete planerische Entwicklung von Schulerweiterungen zwingend erforderlich sind, berichtet. Neben der Vielzahl neuer Wohngebiete und den gestiegenen Bedarfen nach einer Ganztagsbeschulung in den Grundschulen ist der Bedarf hierfür u. a. auch in der Rückkehr zum G9-Abitur zu sehen. Aufgrund der Fülle der hieraus erwachsenden zusätzlichen räumlichen Bedarfe wurde hierbei von Anfang an eine Priorisierung der Maßnahmen aus schulfachlicher Sicht zwingend notwendig.

 

Unter Federführung der Schulverwaltung sind in diesem Prozess auch die Standorte des Wilhelm-Gymnasiums sowie des GY Gaußschule einem Abgleich der Bestandssituation mit dem Standardraumprogramm für Gymnasien unterzogen worden. Aufgrund der baulich bereits sehr intensiv ausgenutzten Grundstücke beider Schulen muss insbesondere mit Blick auf die geforderte gemeinsame Großsporthalle erwartet werden, dass nicht alle Raumbedarfe auf den Bestandsgrundstücken oder in direkter Nähe untergebracht werden können.

 

Im angrenzenden Bereich der Kurt-Schumacher-Straße wurde ein städtebaulicher Wettbewerb zur Schaffung eines urbanen Quartiers gemeinsam mit den Grundstückseigentümern durchgeführt. Der Rat hat das Wettbewerbsergebnis als Grundlage für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan beschlossen. Die Körnigkeit der Baustrukturen des 1. Preisträgers lässt eine 3-Fach bis 4-Fach-Sporthalle und der damit anvisierten Bautiefen nicht zu. Städtebaulich ist für dieses urbane neue Quartier eine gemischte Nutzung mit einer offenen Erdgeschosszone (z. B. Läden) geplant. Die Flächen an der Kurt-Schumacher-Straße stehen zudem vorwiegend im Privateigentum. Daher ist die Unterbringung einer Sporthalle am Standort Kurt-Schumacher-Straße nicht möglich.

 

Konzeptionelle Ansätze für die Erweiterung beider Schulen, welche bereits im ersten Schritt die Schaffung neuer Sporthallenkapazitäten zwingend bedingen, werden bis zur Klärung der Standortproblematik der Sporthalle eine deutliche Verzögerung der eigentlichen Schulerweiterungsplanungen nach sich ziehen.

 

 

Daher sind die Voruntersuchungen derzeit auf den zusätzlich durch G9 entstehenden Raumbedarf zu beschränken. Zusätzliche Sporthallenbedarfe müssten separat geprüft werden. Bei allen Varianten gilt: ein Planungsbeginn der Bauverwaltung, auch um Spielräume auf den bestehenden, beengten Schulgrundstücken auszuloten, setzt ein vom Verwaltungsausschuss beschlossenes Raumprogramm voraus.

 

Aufgrund der Komplexität der geforderten Maßnahmen wäre der neue, ggü. den bisherigen Ansätzen erhöhte Finanzierungsbedarf zu ermitteln und in das geltende Investitionsprogramm zu integrieren. Im Gegenzug müssten geplante, noch nicht begonnene (Schulbau-) Projekte im gleichen Investitionsvolumen zurückgestellt werden, um das Budget sowie die Bearbeitungs-kapazitäten innerhalb der Hochbauverwaltung bereitstellen zu können. Im Ergebnis würde ein Vorziehen und Ausweiten der Maßnahmen am GY Gaußschule sowie am Wilhelm-Gymnasium dazu führen, dass ebenso dringend benötigte Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an anderen Schulen gekürzt oder zurückgestellt werden müssten. Auf das Gespräch mit den Mitgliedern des Schulauschusses am 30.10.2020 zur städtischen Investitionsplanung in den kommenden Jahren wird verwiesen, in dem auf die Folgen bei der Neuaufnahme von Projekten ins Investitionsprogramm bereits hingewiesen worden ist.

 

 

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