Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Antrag der Bürgergemeinschaft Rüningen vom 13. September 2020 auf unbefristete Nutzung des Versammlungsraumes Rüningen jeweils jeden zweiten Samstag im Monat von 10 Uhr bis 12 Uhr wird zugestimmt.     

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Schriftsatz vom 13. September 2020 hat die Bürgergemeinschaft die unbefristete Nutzung des Versammlungsraumes Rüningen als Bürgerbüro jeweils für den zweiten Samstag im Monat von 10 Uhr bis 12 Uhr beantragt.

 

Das Bürgerbüro wurde 2019 feierlich eröffnet und von der Bürgergemeinschaft zu Beginn an zwei Tagen im Monat betrieben. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass ein Öffnungstag im Monat ausreichend ist. Nach zwei befristeten Nutzungsanträgen wird nun von der Bürgergemeinschaft die unbefristete Nutzung des Raumes beantragt.

 

Nach Rücksprache mit der Bürgergemeinschaft besteht der Nutzungszweck fort. Die Einwohner/innen werden über die verschiedensten Aktivitäten in Rüningen informiert und für die Bürger/innen besteht eine Anlaufstelle, die eine gute Integration in Rüningen unterstützt. Der Bücheraustausch hat sich zudem bewährt und soll fortgeführt werden.

 

Grundsätzlich bestehen am zweiten Samstag im Monat in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr keine terminlichen Überschneidungen mit anderen Mietern des Versammlungsraumes Rüningen. Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und der Bürgergemeinschaft gestaltete sich komplikationslos. Die Nutzerin hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt vollständig und pünktlich überwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher den Stundentarif für Vereine (5 €/Stunde) zu erheben.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung der Stadt Braunschweig für den Versammlungsraum Rüningen, Thiedestraße 19 A, entscheidet über Dauernutzungen des Raumes durch Vereine oder anderen Organisationen und Gruppen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.    

 

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Anlagen

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