Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12867-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherheit Gehwege Spielplatz Leipziger Straße/Siedlerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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19.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz aus der Sitzung des Stadtbezirksrates 211 vom 10.09.2020:
„Der Stadtbezirksrat betont einhellig, dass der Spielplatz sehr schön geworden ist und gut angenommen wird.
Allerdings wird bemängelt, dass die neue Wegeführung zu verschlungen ist, weshalb von den Einwohnern weiter der alte Weg genommen wird, der jetzt wie ein Trampelpfad aussieht. Es wird deshalb darum gebeten, den alten Weg wiederherzustellen.
Ferner wird darum gebeten den Gehweg, auch wenn es sich um einen ‚untergeordneten Freizeitweg‘ handelt, ausreichend zu beleuchten, weil er von vielen Schülern als Schulweg genutzt wird und die Schüler sich in den Wintermonaten noch bei Dunkelheit auf den Weg machen müssen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass das historische Schild am Spielplatz entfernt wurde. Der Bezirksrat wünscht, dass es wieder aufgestellt wird.“
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Die verschlungene Wegeführung auf dem neugestalteten Spielplatz Leipziger Straße/ Siedlerstraße hat zum Ziel, sowohl das Erscheinungsbild des Spielplatzes zu verbessern als auch die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und erfolgte nach freiraumplanerischen Grundsätzen. Die Wiederherstellung des alten Weges befürwortet die Verwaltung aus diesen Gründen nicht. Es wird jedoch geprüft, ob Maßnahmen gegen die Herausbildung eines Trampelpfads umgesetzt werden können.
Die vom Stadtbezirksrat gewünschte Beleuchtung auf dem untergeordneten Freizeitweg wird insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen nicht befürwortet. Der Weg über den Spielplatz ist zudem nicht als offizieller Schulweg ausgewiesen (s. beigefügter Schulwegeplan).
Das ehemals auf dem Spielplatz installierte historische Schild entsprach nicht den geltenden DIN-Vorgaben und war daher nicht mehr rechtsgültig. Einerseits fehlten wichtige Hinweise, andererseits beinhaltete das Schild inkorrekte Angaben. Eine Wiederaufstellung des Schildes ist aus diesen Gründen nicht möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,5 kB
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