Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14717

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ von 2019 hat die Rechte Geflüchteter massiv beschnitten und entfaltet gerade in der Zeit der Corona-Pandemie eine fatale Wirkung.

Die Organisation PRO ASYL fordert einen Stopp der rigorosen Abschiebepolitik, die teilweise selbst vor Abschiebungen in Kriegsländer wie Afghanistan nicht zurückschreckt, was in Niedersachsen zum Glück bisher nicht der Fall ist. 

Die gesundheitlichen Gefahren aufgrund der Corona-Pandemie werden außer Acht gelassen. Abschiebungen in Länder wie Pakistan, Serbien oder die Republik Moldau werden forciert – ohne Rücksichtnahme auf die Corona-Situation vor Ort.

Auch in Braunschweig sind Geflüchtete von Abschiebungen bedroht und zur Ausreise aufgefordert, selbst wenn sie bereits mehrere Jahre hier in der Stadt leben und arbeiten. Das o.g. Gesetz hat zur Folge, dass sich durch die Einführung der „Duldung light“ (§60b AufenthG) die Situation der Betroffenen weiter verschlechtert, da bei Nichtbeschaffung von Identitätspapieren neben dem Entzug der Arbeitserlaubnis umfangreiche Sanktionen und ein Leben weit unterhalb des Existenzminimums drohen.

Die Linksfraktion möchte gern wissen, wie hier in Braunschweig mit „Ausreisepflichtigen“ umgegangen wird.

Deshalb stellen wir die folgenden Fragen:

1.    Welche Sachverhalte bzgl. der Situation im Herkunftsland werden im Vorfeld einer Zurück- bzw. Abschiebung durch die Braunschweiger Ausländerbehörde geprüft?

2.    Welche Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für von Zurück- oder Abschiebungen betroffene Personen und Familien werden von Seiten der Ausländerbehörde im Rahmen einer Abschiebung veranlasst (insbesondere auch im Hinblick auf die gegenwärtige Corona-Situation in den Zielländern)?

3.    Auf welche Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Erlasse oder (Dienst-)Anweisungen stützen sich die im Zuge einer Abschiebung oder deren Vorbereitung ergriffenen Maßnahmen?

 

 

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