Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14723

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Im Bereich der ehemaligen HdL-Kaserne gilt auf der Braunschweiger Str. Tempo 30 aus Gründen der Lärmminderung. Es gibt keine zeitliche Begrenzung, während in anderen Ortsteilen z.B. nur zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr langsamer gefahren werden muss.

 

Unsere Fragen:

 

1.  Gelten im Stadtgebiet unterschiedliche Kriterien für eine zumutbare Lärmbelastung der Anwohner?

2.  Wäre auch auf der Braunschweiger Str. eine zeitliche Einschränkung für Tempo 30 denkbar?

 

 

gez.

Frank Täubert

Fraktionsvorsitzender 

 

 

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