Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14581-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der P²-Fraktion vom 29.10.2020 [20-14581] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgte unter Beteiligung des Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit.

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2017 wurden 20, im Jahr 2018 wurden 15 und im Jahr 2019 wurden 8 Fahrzeuge in Feuerwehrzufahrten durch den Zentralen Ordnungsdienst abgeschleppt. In 2019 kamen noch 17 Fahrzeuge hinzu, die in der mobilen Feuerwehranfahrtszone in der Schwartzkopffstraße (Zufahrt Klinikum) abgeschleppt worden sind. Diese Statistik bezieht sich ausschließlich auf tatsächlich durchgeführte Abschleppmaßnahmen. Zahlreiche Abschleppvorgänge konnten dadurch abgewendet werden, dass durch den Zentralen Ordnungsdienst die jeweiligen Halter ermittelt wurden. Hierüber wird allerdings keine Statistik geführt.

 

Zu Frage 2:

Grundsätzlich besteht im östlichen Ringgebiet und im Innenstadtbereich ein sehr hoher Parkdruck. Dadurch besteht dort eine hohe Wahrscheinlichkeit von Parkverstößen. Gerade in den sensiblen Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist die Einhaltung der Parkverbote für Feuerwehr und Rettungsdienst sehr wichtig, auch das alternierende Parken in schmalen Straßen kann zudem für größere Einsatzfahrzeuge die Durchfahrt erschweren oder gar verhindern.

 

Meldungen über konkrete Behinderungen an die Dienststelle sind relativ selten. Die Einsatzkräfte finden bei Problemen oftmals eine Lösung (z. B. über zweite Zufahrtsmöglichkeiten) und melden nicht jede Behinderung. Konkret kann von der Besselstraße berichtet werden. Bei diesem Straßenabschnitt wurde von Einsatzkräften eine Behinderung gemeldet. Dies führte letztendlich zu einem absoluten Park- und Halteverbot an einer Straßenseite. Seit der Intervention der Feuerwehr hat es in dieser Straße keine Meldungen über Behinderungen mehr gegeben. Sicherlich auch, weil den Anwohnern in einer Bürgersprechstunde die Notwendigkeit plastisch dargestellt wurde und zudem die Parkraumüberwachung der Verwaltung gegriffen hat.

 

Weitere vereinzelte Fällen sind aus folgenden Straßen bekannt:

  • Am Kreuzteich
  • Am Schwarzen Berge
  • Lützowstraße
  • Rosental
  • Karrenführerstraße

 

 

 

Zu Frage 3:

Wenn Behinderungen für Einsatzkräfte der Feuerwehr durch Falschparker gemeldet werden, gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten/Maßnahmen:

 

1. Die Leitstelle entsendet einen Führungsdienst, der die Sachlage vor Ort in Augenschein nimmt und bewertet. Bestätigt sich die Behinderung und wird sofort eine Maßnahme als erforderlich angesehen, wird der Zentrale Ordnungsdienst bzw. im Verhinderungsfall die Polizei benachrichtigt, die dann Maßnahmen in ihrer Zuständigkeit durchführt (z. B. Halterbenachrichtigung oder Abschleppen).

 

2. Wenn keine Sofortmaßnahmen erforderlich sind, wird bei der Feuerwehr die Stelle Einsatzvorbereitung in Kenntnis gesetzt. In der Regel sieht sich ein Mitarbeiter die Situation vor Ort an. Zuvor werden Luftbildaufnahmen der Örtlichkeit ausgewertet. Meist wird Kontakt mit der zuständigen Fachverwaltung aufgenommen. Bei grundlegenden Problemen wird auch der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit mit einbezogen. Gemeinsam wird dann entschieden, welche Maßnahmen sinnvoll und geeignet sind, die Behinderungen zu vermeiden.

 

3. Bei immer wiederkehrenden Parkverstößen wird die Fachverwaltung gebeten, verstärkt Kontrollen in diesen Bereichen durchzuführen.

 

4. Bereits bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen durch die Verwaltung wird die Feuerwehr frühzeitig einbezogen. Wo immer es möglich ist, versucht die Feuerwehr solche Behinderungen bereits in der Planungsphase auszuschließen. Dies ist z. B. durch ein breiteres Straßenprofil, die Einrichtung von Parkverboten oder Einbahnstraßenregelungen möglich. Hier sind jedoch oftmals die vorhandene Bebauung und andere gesetzliche Vorgaben (z. B. Breiten von Fußwegen, etc.) limitierende Faktoren.

 

5. Bei der Planung von Baustellen wird die Einsatzvorbereitung frühzeitig von den zuständigen Stellen einbezogen. Dann wird individuell geprüft, welche Maßnahmen erforderlich und notwendig sind.


 

 

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