Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14763
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH Nachtragswirtschaftsplan 2020 und Wirtschaftsplan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. November 2020 empfohlenen Fassung wird festgestellt.
- Der Wirtschaftsplan 2021 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. November 2020 empfohlenen Fassung wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (Klinikum) In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, hat der Rat zwischenzeitlich in seiner Sitzung am 17. November 2020 entschieden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 des Gesellschaftsvertrages seitens der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschfterversammlung des Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Dafür wurde die Zuständigkeit gem. § 6 Ziffer 1a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH wird sich am 25. November 2020 mit dem Nachtragswirtschaftsplan 2020 und dem Wirtschaftsplan 2021 befassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Zu 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020
Der vorgelegte Nachtragswirtschaftsplan 2020 des Klinikums weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 47.809 T€ aus, der Wirtschaftsplan sah einen Verlust von 11.866 T€ vor. Es ist davon auszugehen, dass der Differenzbetrag von rd. 35,9 Mio. € ausschließlich coronabedingte Auswirkungen zeigt. Maßgebliche Abweichungen ergeben sich erwartungsgemäß bei den Umsatzerlösen und den Materialaufwendungen. Die Vorgaben des Landes, zu Beginn der Pandemie zunächst keine Elektivbehandlungen vorzunehmen und bis heute Bettenkontingente vorzuhalten, hat sich spürbar auf die Erlöse ausgewirkt. Im dritten Quartal des laufenden Jahres war zwar durchaus wieder eine Leistungssteigerung festzustellen, die aber unter Berücksichtigung der derzeitigen zweiten Welle nicht ausreichen wird, das Ergebnis nur annnähernd in den ursprünglichen Planbereich zu bringen. Bei den Material- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen schlägt der Mehrbedarf z. B. von Schutzausrüstungen, aber auch von weiteren besonderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie zu Buche. Ausgleichszahlungen von Bund und Land reichen nicht aus, um den tatsächlichen Mehrbedarf zu decken.
Im Vergleich stellen sich die Daten wie folgt dar:
| In Mio. € | Plan | Nachtragsplan | Differenz |
1 | Umsatzerlöse (GUV 1.-4.) | + 357,4 | + 328,5 | - 28,9 |
1a | Umsatzerlöse nach § 277 HGB | + 15,7 | + 15,4 | - 0,3 |
2 | Betriebliche Erträge (GUV 5.-8.) | + 4,0 | + 6,7 | + 2,7 |
2a | Erträge und Aufwendungen nach KHG und KHBV (Saldo) | + 7,6 | + 7,6 | 0 |
3 | Materialaufwand | - 100,6 | - 102,2 | - 1,6 |
4 | Personalaufwand | - 235,4 | - 233,5 | + 1,9 |
5 | Abschreibungen | - 12,8 | - 14,3 | - 1,5 |
6 | Sonst. betriebl. Aufwendungen | - 46,7 | - 54,2 | - 7,5 |
7 | Betriebsergebnis (Summe 1 bis 6) | - 10,8 | - 46,0 | - 35,2 |
8 | Zins-/Finanzergebnis | - 0,8 | - 0,8 | 0 |
9 | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 0,2 | - 0,9 | - 0,7 |
10 | Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9) | - 11,8 | - 47,7 | - 35,9 |
11 | Sonstige Steuern | - 0,1 | - 0,1 | 0 |
12 | Jahresergebnis (Summe 10+11) | - 11,9 | - 47,8 | - 35,9 |
Bezüglich des coronabedingten Verlustes von 35,9 Mio. € ist vorgesehen, dass ein Ausgleich durch die Stadt Braunschweig noch in diesem Jahr erfolgt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. November 2020 die Zustimmung zu einer entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe erteilt. Auf diese mögliche und nunmehr bestätigte Entwicklung wurde bereits in der Ratsmitteilung zum 14. Juli 2020 (DS 20-13666) hingewiesen.
Ein Ausgleich des ursprünglich in Höhe von 11,9 Mio. € geplanten Verlustes war zunächst nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Jahr 2020 und des negativen Jahresergebnisses 2019 (-15,9 Mio. € statt planmäßig 0 €), das von der Gesellschafterin nicht ausgeglichen wurde, werden zurzeit die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes aktualisiert und abgestimmt. In diesem Kontext wird auch die Möglichkeit der Gewährung eines entsprechenden Zuschusses im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 der Gesellschaft betrachtet und ggf. noch in die Haushaltsberatungen 2021 eingebracht. Bis zum Zeitpunkt der Haushaltsfreigabe durch die Kommunalaufsicht wird dem Klinikum aus dem Liquiditätsverbund der Stadt Braunschweig ein entsprechender Liquiditätskreditrahmen zur Verfügung gestellt.
Zu 2. Wirtschaftsplan 2021
Den Wirtschaftsplanungen der vergangenen Jahre wurden regelmäßig die Ist- und die Prognosedaten des laufenden Jahres zugrundegelegt. Aufgrund der diesjährigen Situation basiert die vorgelegte Planung in erster Linie auf dem Budgetabschluss 2019, den Auswirkungen der aktuellen Tarifabschlüsse sowie angepasster Bedarfskalkulationen. Prognostiziert wird für 2021 ein negatives Ergebnis von 8.974.580 €. Darin enthalten ist ein Verbesserungspotenzial von 21,0 Mio. € aus dem 2019 angelaufenen Ergebnisverbesserungsprogramm.
Im Vergleich zu den Vorjahren stellen sich die Daten wie folgt dar:
| In Mio. € | Ist | Plan | Nachtrag | Plan |
1 | Umsatzerlöse (GUV 1.-4.) | + 333,8 | + 357,4 | + 328,5 | + 366,9 |
1a | Umsatzerlöse nach § 277 HGB | + 17,3 | + 15,7 | + 15,4 | + 17,9 |
1b | %-Vergleich zum Vorjahr/Plan |
| +6,3% | -2,1/-7,8% | +11,9% |
2 | Betriebliche Erträge (GUV 5.-8.) | + 7,2 | + 4,0 | + 6,7 | + 6,7 |
2a | Erträge und Aufwendungen nach KHG und KHBV (Saldo) | + 8,3 | + 7,6 | + 7,6 | + 8,2 |
3 | Materialaufwand | - 97,7 | - 100,6 | - 102,2 | - 96,7 |
4 | Personalaufwand | - 228,3 | - 235,4 | - 233,5 | - 237,0 |
5 | Abschreibungen | - 13,7 | - 12,8 | - 14,3 | - 14,9 |
6 | Sonst. betriebl. Aufwendungen | - 41,6 | - 46,7 | - 54,2 | - 57,4 |
7 | Betriebsergebnis (Summe 1 bis 6) | - 14,7 | - 10,8 | - 46,0 | - 6,3 |
8 | Zins-/Finanzergebnis | - 0,3 | - 0,8 | - 0,8 | - 1,7 |
9 | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 0,9 | - 0,2 | - 0,9 | - 0,9 |
10 | Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9) | - 15,9 | - 11,8 | - 47,7 | - 8,9 |
11 | Sonstige Steuern | 0,0 | - 0,1 | - 0,1 | - 0,1 |
12 | Jahresergebnis (Summe 10+11) | - 15,9 | - 11,9 | - 47,8 | - 9,0 |
| Konzernergebnis (konsolidiert) | - 16,5 | - 11,5 | - 47,4 | - 8,4 |
Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen sowie die Erlöse aus dem Pflegebudget. Berücksichtigt wurde, dass das für 2019 vereinbarte Budget nicht erreicht werden konnte, andererseits aber auch für 2021 von einer Erhöhung des Landesbasisfallwertes ausgegangen wird.
Die Umsatzerlöse nach § 277 HGB setzen sich im Wesentlichen aus den Erträgen der Apotheke aus der Belieferung von Fremdhäusern sowie der Tochtergesellschaft Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig GmbH und den Erträgen aus Leistungsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen zusammen.
Die betrieblichen Erträge beinhalten diverse einzelne Positionen, darunter z. B. Erträge aus Rückstellungsauflösungen.
Der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen nach KHG und KHBV bildet die Fördermittelzuflüsse ab.
Der Materialaufwand wurde im Vergleich zum Ergebnis 2019 reduziert. Aufwandssteigerungen sollen an geeigneter Stelle durch Einsparungen überkompensiert werden, letztlich auch mit der Umsetzung des Ergebnisverbesserungsprogrammes. Der hier bei Bedarf zu planende Aufwand für Fremdpersonal tendiert zwischenzeitlich gegen Null, da kaum noch Leihpersonal beschäftigt wird.
Der Personalaufwand steigt nur geringfügig. Es ist vorgesehen, auch im Zusammenhang mit dem Ergebnisverbesserungsprogramm, die Vollkräftezahl des Jahres 2019 von 3.133 auf 3.088 in 2021 zu reduzieren. Diesen Planungen stehen die Tarifsteigerungen gegenüber.
Die Abschreibungen wurden der Entwicklung angepasst. Eine erhebliche Steigerung ist erst in 2023/2024 zu erwarten, wenn mit dem Neubau Ost das nächste Teilprojekt des Zwei-Standorte-Konzeptes abgeschlossen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind erneut wesentlich aufgestockt worden. Im Vergleich zum Ergebnis 2019 wird mit einer Erhöhung von 15,7 Mio. € gerechnet. Die größten Positionen bilden der Verwaltungsbedarf, u. a. mit IT-Kosten, die Instandhaltungen mit einer Steigerung von 2019 um 5,8 Mio. € auf nun 17,7 Mio. € sowie sonstige ordentliche Aufwendungen, u. a. mit Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen.
Unter dem Zins- und Finanzergebnis werden langfristige Personalrückstellungen aufgezinst und seit 2019 auch Zinsanteile für die Aufnahme von Fremdkapital berücksichtigt.
Die Steuern fallen im Wesentlichen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Gesellschaft an.
Zur Sicherung der operativen Liquidität wird eine Kontokorrent- bzw. Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 37,0 Mio. € benötigt. Diese soll bei einer Bank in Anspruch genommen werden, wofür nach derzeitigem Stand eine Bürgschaft der Stadt Braunschweig erforderlich ist. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass das Klinikum für kurzfristige Spitzen im operativen Tagesgeschäft den Liquiditätsverbund der Stadt Braunschweig in Anspruch nehmen kann.
Investitions- und Vermögensplanung
Die Investitions- und Vermögensplanung 2019 bis 2030 bildet im Wesentlichen die weitere Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes ab, das in der Planung zwischenzeitlich mit der Projektbezeichnung Zentralklinik geführt wird. Erklärtes Ziel der Gesellschaft ist es, den klinischen Bereich zukünftig vollständig am Standort Salzdahlumer Straße anbieten zu können und den Standort Celler Straße für andere medizinische Geschäftsfelder zu nutzen. Neben diesem Projekt sind kostenintensive lebensverlängernde Maßnahmen für diverse Gebäudeteile sowie Investitionen in den Bereichen IT und Medizintechnik erforderlich.
Die bisherige Kostenprognose von 632,5 Mio. € ist zwischenzeitlich auf 799,2 Mio. € angepasst worden. Maßgeblich für diese Erhöhung sind erhebliche Indexsteigerungen, die aufgrund steigender Baupreise angezeigt sind, ferner die Aufstockung der Mittel für lebensverlängernde Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Bestandsgebäuden.
Die Finanzierung des 2-Standorte-Konzepts und der sonstigen Investitionen hat bereits in den vergangenen Jahren durch den Einsatz von Eigenmitteln des Klinikums begonnen und wurde durch Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 72,3 Mio. € bis November 2020 fortgesetzt.
Für Dezember 2020 ist die Aufnahme eines weiteren Darlehens in Höhe von 26,5 Mio. € vorgesehen. Diesen Kredit zur Konzernkreditfinanzierung wird die Kernverwaltung aufnehmen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Klinikum weiterreichen.
Für das Wirtschaftsjahr 2021 ist die Finanzierung von weiteren Investitionen in Höhe von 109,8 Mio. € vorgesehen. Beabsichtigt ist, dass die Kernverwaltung im zweiten Halbjahr 2021 einen Kredit in Höhe von 72,1 Mio. € aufnehmen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Klinikum weiterreichen wird. Dieser Betrag entspricht der Höhe nach der Planung im vergangenen Jahr auf Basis der damals niedrigeren Gesamtkostenprognose. Daneben ist die Aufnahme eines weiteren Darlehens in Höhe von 37,7 Mio. € in der zweiten Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Dieses Darlehen wird das Klinikum selbst aufnehmen und dafür voraussichtlich eine Bürgschaft der Stadt benötigen. Der dafür erforderliche Ratsbeschluss sowie die Beteiligung der Kommunalaufsicht als Genehmigungsbehörde werden rechtzeitig im ersten Halbjahr 2021 erfolgen.
Für die erforderliche Zwischenfinanzierung dieser Investitionskredite sollen ab Januar 2021 bis ca. Juli 2021 von städtischen Gesellschaften und Sonderrechnungen insgesamt Mittel in Höhe von 25,3 Mio. € befristet bis zur Kreditaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Daneben beabsichtigt die Kernverwaltung, im ersten Halbjahr 2021 Kredite zur Zwischenfinanzierung mit einer Gesamtsumme von 35,0 Mio. € aufzunehmen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Klinikum weiterzureichen.
Mittelfristplanung
Die Mittelfristplanung setzt auf die für 2021 vorgesehenen Daten auf und berücksichtigt ferner die Auswirkungen der wesentlichen langfristigen Projekte wie z. B. die Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzeptes und das Ergebnisverbesserungsprogramm.
skbs.performance Programm
Das Ergebnisverbesserungsprogramm läuft im Klinikum seit 2019 als skbs.performance Projekt. In der Anlage zum Wirtschaftsplan ist im Einzelnen dargelegt, in welchen Bereichen sich planmäßig das Gesamtpotenzial von insgesamt 149,9 Mio. € in den Jahren 2019 bis 2024 ergeben soll. Im Jahr 2019 ist nach nunmehr endgültiger Berechnung der Gesellschaft ein Ergebnis von 6,3 Mio. € erreicht worden, allerdings mit einem Einmaleffekt von 2,8 Mio. €. Es ist davon auszugehen, dass 2020 das Gesamtziel nicht erreicht wird. Ehrgeiziges Ziel ist es, dies im Planjahr 2021 aufzuholen.
Tochtergesellschaften
Die Wirtschaftspläne der fünf Tochtergesellschaften (Klinikum Braunschweig Textilservice GmbH, Klinikum Braunschweig Klinikdienste GmbH, Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig GmbH, Bistro Klinikum Braunschweig GmbH und skbs.digital GmbH) fließen in den konsolidierten Wirtschaftsplan 2021. Das geplante Konzernergebnis beläuft sich auf – 8.398.332 €. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns wird vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 25. November 2020 behandelt.
Der Nachtragswirtschaftsplan2020 und der Wirtschaftsplan 2021 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH sind beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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19,8 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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