Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14752
Grunddaten
- Betreff:
-
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH - Nachtragswirtschaftsplan 2020 und Wirtschaftsplan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen,
1. den Nachtragswirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am
11. November 2020 gebilligten Fassung zu beschließen und
2. den Wirtschaftsplan 2021 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am
11. November 2020 gebilligten Fassung zu beschließen“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG).
In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, hat der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entschieden (DS 20-14490-01). Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.
Gemäß § 11 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) über den Wirtschaftsplan und über ggf. erforderliche Nachtragswirtschaftspläne.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der
FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der FBWG hat in seiner Sitzung am 11. November 2020 dem
Nachtragswirtschaftsplan 2020 und dem Wirtschaftsplan 2021 in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Nachtragsplan 2020

Hinweis zu Zeile 13 der Tabelle: Die Geschäftsführung stellt in den Wirtschaftsplänen eine gesonderte Zeile „Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung“ dar, mit der dokumentiert wird, dass bei zur Zeit der Planaufstellung noch nicht genau spezifizierten unterschiedlichen Ertrags- und Aufwandspositionen pauschal (weitere) Ergebnisverbesserungen zu erzielt werden sollen. Im IST sind diese erreichten zusätzlichen Ertragssteigerungen und Aufwandsreduzierungen in den entsprechenden Positionen verbucht, so dass in der IST-Spalte dieser Zeile „0,00“ dargestellt wird.
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie entstehen bei der FBWG starke Einbußen bei den Umsatzerlösen aus dem Flugbetrieb. Der Geschäftsführung ist es zwar gelungen, diese durch Aufwandsreduzierungen und Erhöhungen der sonstigen betrieblichen Erträge zum großen Teil zu kompensieren. Dennoch verbleibt nach derzeitiger Prognose für das Gesamtjahr 2020 ein Gesamt-Zuschuss-Mehrbedarf von insgesamt 500,0 T€ gegenüber dem originären Plan 2020. Für die Stadt Braunschweig bedeutet dies ein Mehrbedarf von 208,8 T€. Mittel in dieser Höhe werden überplanmäßig im Haushalt 2020 der Stadt Braunschweig bereitgestellt (s. o.).
Unter Einrechnung dieser Zuschussmittel wird sich voraussichtlich ein Ergebnis entsprechend der originären Planung ergeben.
Wirtschaftsplan 2021
Auch der Wirtschaftsplan 2021 prognostiziert flugspezifische Umsatz-Erlöseinbußen aufgrund der Corona-Pandemie, jedoch nicht mehr auf dem hohen Niveau des Jahres 2020.

Die Umsatzeinbußen können zum Teil beim Personalaufwand (Kurzarbeit), beim Materialaufwand und beim sonstigen betrieblichen Aufwand kompensiert werden.
Für die Stadt Braunschweig ergibt sich im Haushaltsjahr 2021 ein Mehrbedarf von 284,6 T€ gegenüber der bisherigen Veranschlagung im Haushaltsentwurf 2021 der Stadt. Eine Mittelanpassung soll zur Lesung des Haushaltes 2021 vorgenommen werden.
Der Finanzplan 2021 weist insbesondere die schon im Wirtschaftsplan 2020 dargestellten großen Bauvorhaben Neubau Feuerwache nebst Kfz-Halle und Ausbau Hauptgebäude in Gesamthöhe von 5,2 Mio. € aus. Die Kreditaufnahme für diese Maßnahmen ist mittlerweile (kommunalverbürgt – ich verweise auf die Vorlage hierzu vom 27. November 2019,
DS 19-12190) erfolgt.
Insgesamt sind Bauvorhaben in Höhe von 6.065,0 T€ und eine Vielzahl von diversen Beschaffungen in Höhe von 516,0 T€ vorgesehen. Neben der o. g. Kreditaufnahme erfolgt die Finanzierung dieser Maßnahmen durch die Abschreibungsmittel sowie vorhandene eigene Liquidität.
Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2021, der auch den Nachtragswirtschaftsplan 2020 beinhaltet, beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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560,5 kB
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