Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14753

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2021 in der dem Aufsichtsrat

zu seiner Beratung am 18. November 2020 vorgelegten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlung zur Wirtschaftsplanung 2021 der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB).

 

In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten

städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in

seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen

Coronaauswirkungen zu erlangen sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich

entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen

werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen

Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel

erforderlich sind, hat der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entschieden. Vor

diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie

negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die

Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus.

Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den

Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der

Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020

gezeigt.

 

Da sich bei der SFB voraussichtlich im Wirtschaftsjahr 2020 keine negativen Ergebniseffekte durch die Corona-Pandemie einstellen und sich kein zusätzlicher Mittelbedarf darstellt, kann für diese Gesellschaft auf die Erstellung eines Nachtragswirtschaftsplanes verzichtet werden. Zum voraussichtlichen Ergebnis im Wirtschaftsjahr 2020 wird auf die Spalte ‚Prognose 2020‘ in unten aufgeführter Tabelle verwiesen.

 

Der Wirtschaftsplan unterliegt nach § 11 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der Entscheidung der

Gesellschafterversammlung.

 

 

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat dem Wirtschaftsplan 2021 in einer per Videokonferenz durchgeführten Sitzung am 18. November 2020 in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung wird derzeit im formalen Umlaufverfahren eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich

berichtet.

 

 

Der nunmehr vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 weist einen (von der Stadt im Nachjahr auszugleichenden) Verlust in Höhe von 169,1 T€ aus. Dieser liegt somit um 21,0 T€ über der bisherigen Mittelfristplanung für das Wirtschaftsjahr 2021 (Fehlbetrag aus 2020er Mittelfristplanung für 2021: 148.100 €). Eine Mittelanpassung soll zur Lesung des Haushaltes 2021ff. vorgenommen werden.

 

Veränderungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung für das Wirtschaftsjahr 2021 ergeben sich insbesondere durch den Wegfall der Zinserträge (bisher: 29,8 T€) aufgrund der Umwandlung des SFB-Gesellschafterdarlehens für die Braunschweiger Parken GmbH (BPG) in eine Kapitalrücklage. Die SFB ist mit einem Gesellschaftsanteil von 25% gemeinsam mit der Volksbank Braunschweig Wolfsburg (75%) Eigentümerin der Gesellschaft. Die damalige Anfangsfinanzierung der Investitionsmaßnahmen der BPG erfolgte u. a. durch anteilige verzinste Darlehen der beiden Gesellschafterinnen. Im Laufe des Wirtschaftsjahres 2019 kristallisierte sich heraus, dass durch die gegenüber der Planung unerwartet geringeren Einnahmen seit Inbetriebnahme des Parkhauses sowie die außerordentliche Abschreibung des Stellplatzes West ein nahezu vollständiger Verzehr des Eigenkapitals eintreten könnte. Zur Gegensteuerung erfolgte Ende 2019 eine seitens der Gesellschafterinnen einvernehmlich beschlossene Umwandlung der Gesellschafterdarlehen in eine unverzinsliche Kapitalrücklage.

 

Der Finanzplan 2021 beinhaltet nur noch geringe Investitionen, berücksichtigt jedoch die Abrechnungsmodalitäten der Baumaßnahme Lilienthalplatz mit den Beteiligten (Stadt Braunschweig, Volksbank eG Braunschwieg Wolfsburg). Die zwischenzeitlich vorfinanzierten Maßnahmen werden über die Weiterberechnung an die Beteiligten sowie über die Aufnahme eines kommunalverbürgten Darlehens finanziert. Zum kommunalverbürgten Darlehen verweise ich auf den Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 17. Dezember 2019 (DS 19-12189) zur Bürgschaftsübernahme.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2021 der Gesellschaft beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise