Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14749

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung informierte den Stadtbezirksrat am 12. Oktober über Änderungen im Baugebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne.

 

Der Bebauungsplan AW 100 wurde zur damaligen Zeit im Auftrag vom Investor durch ein Planungsbüro erstellt. Der Investor sah gemäß dem Nutzungsbeispiel eine Wohnbebauung mit einer Größenordnung von ca. 400 Wohneinheiten (WE) vor. Nun sind etwa 695 WE geplant, also 74 % mehr.

 

Diese erhöhte Zahl der WE wurde nicht vorab mit der Verwaltung abgestimmt, so dass vermutlich alle Infrastrukturplanungen der Verwaltung von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen sind. Dies betriff in erster Linie Planungen für die Grundschule Rautheim, die Kita im HdL-Gebiet, Verkehrsmengen und andere Festlegungen im Städtebaulichen Vertrag zwischen Investor und der Stadt Braunschweig wie die Anzahl von geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) mit geringeren Mietkosten.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Änderung aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich auf die Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit dem Investor, wie zum Beispiel die Anzahl der sozial geförderten Wohnungen oder das Gemeinschaftshaus Rautheim, und welche inhaltlichen Änderungen werden von der Verwaltung jetzt angestrebt?
  2. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Planungen der sozialen Infrastruktur und Bildungseinrichtungen wie Krippen, Kita und Schulen und müssen diese Einrichtungen wegen der neuen Zahlen überplant werden?
  3. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Verkehrsmengen, das Verkehrsmodell und die geplanten verkehrlichen Anlagen und ist vom Investor die Leistungsfähigkeit der bisher geplanten verkehrlichen Anlagen mit den neuen Randbedingungen nachgewiesen worden?

 

gez. Detlef Kühn



 

 

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