Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14118-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumnutzung Schulaulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
18.11.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.08.2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung hatte geprüft, ob inzwischen Räumlichkeiten in Schulen für Stadtbezirksratssitzungen zu nutzen sind. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es in den im Stadtbezirk Wabe-Schunter-Beberbach gelegenen Schulen derzeit keine genehmigten Versammlungsstätten für außerschulische Nutzungen gibt. Bei außerschulischen Nutzungen einer nicht genehmigten Versammlungsstätte in einer Schule (z. B. Aula) muss für jede Veranstaltung mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein Antrag in Anlehnung an § 47 Niedersächsische Versammlungsstätten-Verordnung auf eine vorübergehende Nutzungsänderung der jeweiligen Räumlichkeit an die Verwaltung gestellt werden, damit eine entsprechende Nutzung bauordnungsrechtlich genehmigt werden kann.
Es ist geplant, das Foyer der Grundschule Waggum als Versammlungsstätte genehmigen zu lassen. Zurzeit finden in der Schule aber noch Baumaßnahmen statt, sodass mit einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung zur Nutzung des Foyers als außerschulische Versammlungsstätte erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Laufe des kommenden Jahres gerechnet wird.
Die Auswahl der Sitzungsorte findet grundsätzlich in Abstimmung mit dem Bezirksbürgermeister statt.
