Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14740

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, interessierten Ratsmitgliedern und Mitarbeiter*innen der Fraktionsgeschäftsstellen einen geschützten Zugang zu ausgewählten und bislang nicht frei zugänglichen Informationen des Geoportals Frisbi zu gewähren. Dazu gehört in einem ersten Schritt die Fachanwendung zu den Liegenschaften und Gebäuden, die sich im Besitz der Stadt Braunschweig befinden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, in einem zweiten Schritt eine Liste mit den Fachanwendungen und Informationen vorzulegen, die im Geoportal Frisbi hinterlegt sind und die ohne dabei Rechte Dritter zu verletzen ebenfalls für Ratsmitglieder und Mitarbeiter*innen freigegeben werden können. Anhand dieser Liste soll eine Diskussion darüber geführt werden, welche weiteren Anwendungen aus dem umfangreichen Material, das im Geoportal Frisbi hinterlegt ist, dem hier genannten Personenkreis zugänglich gemacht werden soll.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Geoportal Frisbi bietet eine Vielzahl an übersichtlich in Kartenform aufgearbeiteten Informationen. Etliche Informationen sind bereits jetzt schon ohne Zugangsbeschränkung auf den städtischen Internetseiten für die Öffentlichkeit zugänglich und in einer Mobilversion und einer Desktopversion verfügbar. Dazu gehören z.B. die Bebauungsplan-Auskunft, das Baulandkataster und das Baumkataster. Andere Anwendungen sind bislang nur über das Intranet und in einem geschützten Bereich für Mitarbeiter*innen der Verwaltung zugänglich.
Auch unserer Sicht können zahlreiche Informationen auch für die Arbeit der Ratsmitglieder sinnvoll sein und sollten diesen deshalb zur Verfügung gestellt werden. Nach zahlreichen Nachfragen und Diskussionen zu diesem Thema im Finanz- und Personalausschuss gehören aus unserer Sicht dazu explizit die Informationen über die Liegenschaften, die im Eigentum der Stadt sind. Zwar wurde den Fraktionen dazu jüngst der Ausdruck einer Karte zur Verfügung gestellt. Dies ersetzt aus unserer Sicht aber nicht die Möglichkeit, sich auch digital mit diesen Informationen beschäftigen zu können, zumal ein Ausdruck bereits nach recht kurzer Zeit schon nicht mehr den aktuellen Sachstand wiedergibt.
Darüber hinaus sollte es mittlerweile selbstverständlich sein, den Ratsmitgliedern die Informationen, die zur Erledigung der Aufgaben wichtig oder hilfreich sind, auch digital zur Verfügung zu stellen.

 

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Erläuterungen und Hinweise