Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14219-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Beschluss vom 16. September 2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Wir beantragen, dass auf der Dürerstraße (Höhe Nr. 22), nicht nur zwischen Holbein- und Böcklinstraße, sondern wie alle die Jahre zuvor (bis das Schild aus unerklärbaren Gründen verschwand), auch zwischen Liebermann- und Feuerbachstraße das halbhohe Parken auf dem Bürgersteig wieder erlaubt ist.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme 20-13620-01, die hier ausführlich dargelegten Argumente gelten auch hier.

 

Aus diesem Grund wird die Verwaltung die Gehwege in der Dürerstraße, auch zwischen Holbein- und Böcklinstraße, nicht mehr zum Halbhochparken freigegeben.

 

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