Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14219-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dürerstraße - Halbhohes Parken auf dem Bürgersteig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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18.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 16. September 2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Wir beantragen, dass auf der Dürerstraße (Höhe Nr. 22), nicht nur zwischen Holbein- und Böcklinstraße, sondern wie alle die Jahre zuvor (bis das Schild aus unerklärbaren Gründen verschwand), auch zwischen Liebermann- und Feuerbachstraße das halbhohe Parken auf dem Bürgersteig wieder erlaubt ist.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme 20-13620-01, die hier ausführlich dargelegten Argumente gelten auch hier.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung die Gehwege in der Dürerstraße, auch zwischen Holbein- und Böcklinstraße, nicht mehr zum Halbhochparken freigegeben.
