Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14259-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.09.2020 (20-14259) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

Für die Anlage von Blühwiesen mit mehrjährigen gebietsheimischen Wildblumenarten sind generell sonnige Standorte mit einer Flächengröße von mind. 500 m² erforderlich. Die Flächen müssen eine Breite von mind. 4 m aufweisen. Sie dürfen keinen Baumbestand aufweisen, da der Wurzelbereich der Bäume durch die notwendige Bodenbearbeitung beschädigt werden würde. Außerdem eignen sich aufgrund der Pflanzenhöhe von bis zu einem Meter und daraus resultierender möglicher Sichtbehinderungen nur Flächen in Grünanlagen abseits des Straßenverkehrsraumes.

 

Zu Frage 2.:

Nach Prüfung der beispielhaften Standorte a. bis f. anhand der unter 1. genannten Kriterien kommen für die Anlage von Blühwiesen nur die Standorte „Östlich des Wohngebietes Buchenberg“ (b.) und „Hannoversche Straße/Hinter der Feuerwehr“ (f.) in Lehndorf in Betracht.

Die weiteren vorgeschlagenen Standorte im Straßengrün zwischen Rad-/Fußwegen und Straßen können nicht als Blühstreifen angelegt werden, da sie zu schmal und überwiegend mit Bäumen bepflanzt sind. Aufgrund der Höhe der Blühpflanzen bis zu einem Meter können Sichtbehinderungen entstehen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

 

Zu Frage 3.:

Für die Anlage von Blühwiesen sind Bodenvorbereitungsmaßnahmen sowie die Einbringung des Saatguts und anschließende wiederkehrende Pflegegänge (z. B. Mähen) notwendig. Die Blühwiesen an den Standorten „Östlich des Wohngebietes Buchenberg“ und „Hannoversche Straße/Hinter der Feuerwehr“ könnten im Rahmen des Förderprojektes "Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig" realisiert werden. Dazu stehen für die Bodenvorbereitung und die Einsaat anteilige Fördermittel vom Bund von 80 % zur Verfügung. Den verbleibenden Anteil von 20 % trägt die Stadt Braunschweig. Die Pflegegänge werden im Rahmen der städtischen Grünflächenunterhaltung durchgeführt.

Eine konkrete Kostenaufstellung, einschließlich der Angabe zu Fördergeldern, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u. a. der tatsächlichen Flächengröße, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. Daher kann derzeit keine Angabe zu den Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen gemacht werden.

 

 

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