Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14248-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkverbot auf der Neudammstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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26.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 16.09.2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, ein Parkverbot an geeigneten Stellen im Verlauf der Neudammstraße ab Höhe Friedhof bis zur Einmündung Backhausweg einzurichten, um die geschilderte Verkehrssituation zu entschärfen und damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem beschriebenen Streckenabschnitt ist bereits jetzt ein absolutes Haltverbot in einer Entfernung von 40 m, vor der Querungshilfe vorhanden, so dass eine sehr gute Sicht auf die Querungshilfe gegeben ist und auch der Verkehr aus dem Backhausweg eine gute Sichtbeziehung zur Neudammstraße hat. Weiterhin bieten in diesem Abschnitt die Zufahrten zur neuen Bebauung sowie die Zufahrt vor Hausnummer 12C alle 40 m eine Ausweichmöglichkeit.
Ferner sieht die Verwaltung durch eine Ausweitung des absoluten Haltverbots die Gefahr einer höheren Fahrgeschwindigkeit.
Aus diesen Gründen wird eine Ausweitung der vorhandenen Haltverbotsbeschilderung nicht angeordnet.
