Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14251-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 16. September 2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird (wiederholt) gebeten, die Pflastersteine in der Dorfstraße, Mettlacher Straße, Sulzbacher Straße (Saarplatz) und Neunkirchner Straße zu befestigen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zur Dorfstraße:

In der Dorfstraße wurde eine unzureichende Fugenfüllung in der Pflasterfläche festgestellt, eine erneute Verfüllung ist aufgrund der Großflächigkeit bis spätestens zum Frühjahr vorgesehen.

 

Zur Mettlacher Straße:

In der Mettlacher Straße wurden keine losen Pflastersteine festgestellt.

 

Zur Sulzbacher Straße (Saarplatz)

In der Sulzbacher Straße wurden in zwei Parkbuchten lose Pflastersteine festgestellt. Hier wird das Pflaster reguliert und die Gosse in diesem Zusammenhang erneuert. Weitere Mängel wurden nicht festgestellt.

 

Zur Neunkirchener Straße:

Im September 2019 wurde das Pflaster in der Neuenkirchener Straße im Rahmen der Gewährleistung großflächig erneut verlegt und verfugt. Lose Steine wurden aktuell nicht festgestellt. Fehlendes Fugenmaterial für eine vollfugige Verfüllung wird jedoch ergänzt.

 

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