Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 20-14486

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Datum vom 14.09.2020 wurde die o. a. Bauvoranfrage eingereicht und liegt nach Vervollständigung der Unterlagen seit dem 19.10.2020 zur Sachbearbeitung vor.

 

Angefragt ist die planungsrechtliche Zulässigkeit für einen bordellartigen Betrieb (Massageservice). Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes OE5. Dieser setzt hier ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest (GEe1). Danach sind nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. In der Begründung zum Bebauungsplan wird die Einschränkung für die gewerblichen Nutzungen erläutert. Sie dient als Immissionsschutzmaßnahme für die angrenzenden Wohngebiete.

 

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Sudetenstraße im südöstlichen Bereich besteht der Bebauungsplan NP19, der ein reines Wohngebiet festsetzt. Die Abteilung Stadtplanung ist diesbezüglich beteiligt worden.

 

Vor einer abschließenden Entscheidung werden die Gremien erneut informiert.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise