Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11980-01
Grunddaten
- Betreff:
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Tempo 30 km/h auf der Hordorfer Straße vor dem Kreisverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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16.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen, BIBS vom 15.10.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Auf der Hordorfer Straße war im Bereich der Kreuzung Hordorfer Straße/Schapenstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h eingerichtet, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, die sich nach dem Unfalllagebild der Polizei dort zuvor ereignet hatten.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.
Durch den Bau des Kreisels wurde die Verkehrssituation deutlich verbessert, so dass die vormals vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung entfernt werden konnte. Nach Mitteilung der Polizei ist dieser Bereich inzwischen unauffällig, eine Unfallhäufungsstelle ist nicht mehr vorhanden. Auch liegen keine weiteren Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h rechtfertigen würden.
Zudem handelt es sich bei der Hordorfer Straße um eine Landesstraße (L 633). Auf Hauptverkehrsstraßen hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straße ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernung zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen kann, wenn möglichst wenige Beschränkungen vorhanden sind.
