Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14589
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzpflanzungen zum Ausgleich des Substanzverlustes aufgrund der Haushaltskonsolidierung in bezirklichen Grünanlagen des Stadtbezirkes 112
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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18.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Antrags „Substanzerhaltene Grünpflege in den Ortsteilen“ (DS 17-04818) der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beschloss der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 20.06.2017 die mit dem Haushaltsplan 2002 beschlossene Absenkung des Pflegestandards in 22 Ortsteilen sowie vier Gewerbegebieten aufzuheben. Seitdem wurden in den betroffenen Bereichen lediglich die Spieleinrichtungen für Kinder und Jugendliche, die Außenanlagen an Kindertagesstätten und Schulen sowie Schulsporteinrichtungen in einem Umfang gepflegt, wie es für eine Substanz- und Funktionserhaltung der Anlagen erforderlich ist.
An allen anderen Grünbeständen und Freizeiteinrichtungen, die in der Verantwortung des Fachbereiches Stadtgrün und Sport stehen, wurden die Arbeiten zur Pflege und Instandhaltung weitestgehend eingestellt und lediglich Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren sowie zur Gewährleistung einer eingeschränkten Verkehrssicherheit durchgeführt.
Die Auswirkungen der über einen Zeitraum von über 15 Jahren reduzierten Pflegeaufwendungen an der grünen Infrastruktur wurden auf der Grundlage eines standardisierten Kartier- und Bewertungsschlüssel in Anlehnung an den „Bildqualitätskatalog Freianlagen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (kurz FLL) als gravierend eingeschätzt. Die Folgewirkungen haben bei einer Vielzahl von Vegetationsflächen zu erheblichen bzw. völligem und irreversiblem Funktions- und Substanzverlusten geführt, die lediglich durch eine Instandsetzung im Sinne einer Sanierung ausgeglichen werden können, um wieder einen funktionsgerechten Zustand zu erreichen.
Um die Folgewirkungen des eingetretenen Substanzverlustes, vorrangig im Straßenbegleitgrün auszugleichen, wurde vom Fachbereich Stadtgrün und Sport ein „Konzept zum Ausgleich des Substanzverlustes vorgelegt (DS 18-09396).
Dieses Konzept sieht einen Stufenplan mit einer Laufzeit von acht Jahren für die funktionsgerechte Instandsetzung und Wiederherstellung der Schäden vor. In den Haushaltsjahren 2019 – 2022 sollen zunächst vorrangig die Folgewirkungen an den Grünflächen ausgeglichen und saniert werden.
Die vollständige Sanierung der Vegetationsbereiche soll über die Neuanlage von möglichst wirtschaftlichen, pflegereduzierten und robusten aber auch attraktiven Pflanzungen erfolgen. Im Straßenbegleitgrün sind über die Verwendung der bodendeckenden Gehölze hinaus sowohl Rasenansaaten als auch Ansaaten mehrjähriger Wildblumenmischungen vorgesehen. Einzelne Pflanzflächen mit partiellen Ausfällen können durch Ergänzungen mit Pflanzen der gleichen Art saniert werden.
Für die Sanierung der Pflanzflächen ist mit Blick auf eine nachhaltige pflegeleichte Ausrichtung der Pflanzung in den besonders stark mit Wurzelunkräutern verkrauteten Bereichen ein Bodenaustausch erforderlich. Ziel der Sanierung ist es, robuste und pflegbare Grünflächen zu entwickeln. Um dauerhaft einen guten Pflegezustand zu erreichen, wurden drei verschiedene Konzepte erarbeitet.
Ergänzend werden einzelne verwilderte Solitärsträucher und Gehölzbestände mit einem Pflegeschnitt grundlegend entsprechend der natürlichen Wuchsform neu aufgebaut.
Konzept 1: Bepflanzung mit Bodendeckern, Bedeckung der Pflanzflächen mit Mulch
- Potentilla fruticosa ‘Goldfinger‘ (Ergänzung bestehender Pflanzungen)
- Rose ‘Gärtnerfreude‘
- Rose ‘The Fairy White‘
- Spirea decumbens
- Symphoricarpos x chenaultii ‘Hancock‘
Konzept 2: Begrünung durch Saatarbeiten
- Ansaat vorn Gebrauchsrasen RSM 2.3
- Ansaat von Blühmischung, z.B. Rieger-Hoffmann Blumenwiese 2020 (UG 05); 50% Blumen, 50% Gräser
Konzept 3: Solitärsträucher in Verbindung mit Rasenflächen
- Amelanchier lamarckii
- Cornus kousa
- Cornus mas
- Hamamelis japonica
- Magnolia stellata
- Viburnum x bodnantense ‘Dawn‘
Im Stadtbezirk 112 ist für das Jahr 2020 die Instandsetzung der Vegetationsflächen, die aufgrund der Haushaltskonsolidierung 2002 in bezirklichen Grünanlagen erheblichen Schaden genommen haben, an folgenden Standorten geplant:
Ortsteil | Gesamt m² | Saatflächen | Gehölzflächen |
Bevenrode | 1251 m² | 1151 m² | 100 m² |
Bienrode | 931 m² | 836 m² | 95 m² |
Waggum | 390 m² | 221 m² | 169 m² |
Die Gesamtfläche der zu erneuernden Pflanzflächen im Stadtbezirk 112 beläuft sich auf ca. 2.572 m². Die genaue Flächenaufteilung ist aus der Anlage ersichtlich.
Finanzierung:
Haushaltsmittel für den Ausgleich der Folgewirkung der Haushaltskonsolidierung an Vegetationsflächen stehen für das Haushaltsjahr 2020 auf dem Projekt 4S. 670060 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Insgesamt werden rund 108.000 € für den Ausgleich des Substanzverlustes an Vegetationsflächen im Stadtbezirk 112 im Haushaltsjahr 2020 aufgewendet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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