Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12898-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 24.02.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

 

Die Umsetzung bzw. Förderung der Elektromobilität durch Kommunen im Allgemeinen und die Stadt Braunschweig im Besonderen besteht vorrangig aus der Bereitstellung von öffentlichem Raum zur Errichtung und zum Betrieb von Ladesäulen durch markt- und eigenwirtschaftlich arbeitende, private Dritte. An diesen Ladesäulen im öffentlichen Raum wird voraussichtlich jedoch nur ein Teil des zu erwartenden Ladebedarfs anfallen.

 

So wird in der Fachwelt weitgehend einheitlich davon ausgegangen, dass ca. 40 % des zukünftigen Ladebedarfs auf privaten Flächen zu Hause sowie weitere ca. 40 % auf privaten Flächen beim Arbeitgeber gedeckt werden, da hier in den meisten Fällen lange Standzeiten bestehen. Die verbleibenden ca. 20 % des zukünftigen Ladebedarfs verteilen sich mit ca. 10 % auf Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen mit entsprechenden Stellplätzen auf privaten Flächen wie beispielsweise Supermärkte und Einkaufszentren, Sportstätten und Fitnessstudios, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Kinos und weitere Kultureinrichtungen sowie mit ebenfalls ca. 10 % auf den öffentlichen Straßenraum.

 

Bei den genannten Prozentwerten handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Durchschnittswerte, die eine allgemeine Orientierung geben sollen. Es ist zu erwarten, dass es im individuellen Einzelfall auch zu stark von dieser Verteilung abweichenden Konstellationen kommt – von Fällen, in denen ein Fahrzeug zu nahezu 100 % zu Hause geladen wird (z. B. Einfamilienhaus mit eigenen Stellplätzen) bis zu Fällen, in denen ein Fahrzeug zu nahezu 100 % beim Arbeitgeber geladen wird, da zu Hause kein eigener Stellplatz oder keine eigene Lademöglichkeit zur Verfügung steht (z. B. hochverdichtete Gründerzeitviertel wie die Braunschweiger Ringgebiete).

 

Um den im öffentlichen Straßenraum anfallenden Ladebedarf decken zu können, wurden in Braunschweig im Rahmen des Schaufensterprojektes Elektromobilität insgesamt 17 Schnellladesäulen mit 36 Ladepunkten errichtet und in Betrieb genommen. Diese wurden gezielt vorrangig in der Kernstadt positioniert, da hier die Möglichkeiten zur Errichtung auf privaten Flächen im Vergleich zu den umliegenden Ringgebieten, Stadtbezirken und Ortsteilen am stärksten eingeschränkt sind und hier der Besatz mit Einzelhandel und weiterem Gewerbe ohne nennenswerte eigene Stellplatzanlagen besonders hoch ist.

 


Mit einer Zunahme der Zahl der Elektrofahrzeuge ist auch in den Ringgebieten sowie den umliegenden Stadtbezirken und Ortsteilen von einem erhöhten Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur auszugehen. Die Verwaltung beabsichtigt daher ein Konzept in Auftrag zu geben, welches u. a. anhand der Faktoren Einwohnerdichte, (Elektro-)Kfz-Dichte pro Einwohner, Vorhandensein eigener Stellplätze und wichtiger Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze ermittelt, wie viele Ladepunkte im öffentlichen Raum perspektivisch zunächst bis zum Jahr 2025 im Stadtgebiet Braunschweig benötigt werden und wie diese sinnvoll auf die verschiedenen Stadt- und Ortsteile zu verteilen sind.

 

Durch die im Rahmen des gesamtstädtischen Konzepts vorgesehene Ermittlung der spezifischen, lokalen Bedarfe in den Stadtteilen ist eine separate Konzepterstellung für einzelne Stadtbezirke nicht erforderlich.

 

Auf Grundlage dieses Konzepts soll eine Ausschreibung erfolgen um einen Betreiber zu finden, der bereit und in der Lage ist, die benötigten Ladesäulen auf eigene Rechnung zu errichten und zu betreiben. Zu diesem Zweck soll dem Betreiber im Rahmen einer zu vergebenden Konzession das Recht und die Pflicht zu Errichtung und Betrieb von Ladesäulen im öffentlich Raum eingeräumt bzw. auferlegt werden. Die Ausschreibung für das zu erstellende Konzept wird derzeit vorbereitet und soll bis Ende des Jahres veröffentlicht werden.

 

Zu 2.:

 

Ladeparks sind an verschiedenen, der Verwaltung im Einzelnen nicht bekannten Standorten im Östlichen Ringgebiet und dem gesamten Stadtgebiet grundsätzlich denkbar. Die Eignungsprüfung einer potenziell geeigneten Fläche sowie die mögliche anschließende Errichtung und Inbetriebnahme eines Ladeparks obliegen den jeweiligen Flächeneigentümern.

 

Um Kooperationen zwischen Flächeneigentümern und gewerblichen Betreibern von Ladesäulen zu initiieren und zu fördern hat die Bundesregierung durch die bundeseigene Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur einen sogenannten Flächenatlas entwickelt. Nach Aussage der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur wird dieser voraussichtlich bis Ende des Jahres online zugänglich gemacht und ermöglicht die Hinterlegung geeigneter Flächen durch die jeweiligen Eigentümer in der zentralen Datenbank, sodass Ladeinfrastrukturbetreiber schnell sehen können, welche Flächeneigentümer bereit sind, Ladeinfrastruktur auf ihren Flächen errichten zu lassen. Zur Bewerbung dieses neuen Kooperationsinstrument wird die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur auf die relevanten Bundesverbände von Wohnungswirtschaft, Gewerbe, Handel, Hotels und Gaststätten zugehen, sodass diese bei ihren angeschlossen Mitgliedsunternehmen für die Nutzung des Flächenatlasses werben können.

 

Hinsichtlich der angedachten Nutzung der Parkplätze des Verwaltungsgelände Richard-Wagner-Straße 1-2 zur Errichtung eines Ladeparks hat die Verwaltung dem Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet in seiner Sitzung am 14.05.2014 mit der als Anlage beiliegenden DS 10223/14 umfassend dargelegt, aus welchen Gründen eine Nutzung der dort vorhandenen Parkplätze durch einen breiten Nutzerkreis bzw. die allgemeine Öffentlichkeit nicht in Betracht kommt. Diese Stellungnahme der Verwaltung ist nach wie vor aktuell. Durch den Einzug der Stelle Arbeitsschutz und der Stelle Geschwindigkeitsüberwachung, denen nur ein Auszug (von TV 38 e.V.) entgegensteht, hat sich die Parkplatzauslastung gegenüber 2014 sogar noch erhöht. Da eine grundsätzliche Nutzung der Parkplätze durch einen breiten Nutzerkreis bzw. die allgemeine Öffentlichkeit weiterhin nicht Betracht kommt, gilt dies ebenso für die Errichtung eines Ladeparks.

 


Zu 3.:

 

Wie die Verwaltung im Bauausschuss am 15.09.2020 mündlich und dem Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet anschließend per E-Mail mitgeteilt hat, konnte das Pilotprojekt der beiden an Masten der öffentlichen Beleuchtung befestigten Ladesäulen im Östlichen Ringgebiet aufgrund von herstellerseitig nicht lösbaren Backend-Problemen nicht in Betrieb genommen werden. Die Säulen werden nun gegen ein Modell eines anderen Herstellers ausgetauscht.

 

Weiterhin ist vorgesehen, dass BS|Energy im kommenden Jahr das von ihr betriebene, bestehende Ladesäulennetz an einigen besonders nachgefragten Stellen (u. a. im Östlichen Ringgebiet) punktuell erweitert. Eine über punktuelle Ergänzungen hinausgehende Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum kann erst nach Abschluss des oben beschriebenen Verfahrens zur Konzessionsvergabe erfolgen.

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise