Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-12244-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 25.11.2019:

 

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinem Budget den Betrag von voraussichtlich 8.000 € für den Erwerb, die Errichtung und die Wartung von zwei Solar-Geschwindigkeitsdisplays an den beiden Ortseinfahrten im Stadtteil Dibbesdorf – also 2 x 2 Displays à 4.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1. Betrieb von Geschwindigkeitsmesstafeln im Rahmen des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes

In dem vom Rat beschlossenen kommunalen Geschwindigkeitskonzept waren zunächst insgesamt 7 Geschwindigkeitsmesstafeln für einen stadtweiten Einsatz vorgesehen. Das Geschwindigkeitskonzept berücksichtigt den Personalbedarf für verdeckte Messungen durch den Einsatz von Seitenstrahlradargeräten und Geschwindigkeitsmesstafeln sowie den Einsatz von Messwagen und der semistationären sowie den späteren stationären Messanlagen in einem angemessenen Verhältnis. Der Verwaltung wurden hierfür personelle und finanzielle Ressourcen in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt (vgl. DS

19-10164).

 

Aufgrund von mehreren Initiativen aus den Stadtbezirksräten wurde in 2019 die Anzahl der städtischen Geschwindigkeitsmesstafeln auf insgesamt 10 erhöht, ohne dass dies die Umsetzung des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes negativ beeinflusst, da durch die Umstellung auf solarbetriebene Geschwindigkeitsmesstafeln eine Ausweitung personeller Ressourcen vermieden werden konnte. Die Beschaffung und der Betrieb weiterer, zusätzlicher Geschwindigkeitsmesstafeln ist dagegen im Rahmen des kommunalen Geschwindigkeitskonzepts nicht möglich.

Im Stadtteil Dibbesdorf waren auf der Alten Schulstraße über einen längeren Zeitraum 2 der städtischen Geschwindigkeitsmesstafeln installiert.

 

2. Beschaffung weiterer Geschwindigkeitsmesstafeln zum Betrieb in einzelnen Stadtbezirken, außerhalb des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes

Aktuell liegen der Verwaltung von einigen Stadtbezirksräten Beschlüsse vor, die darauf gerichtet sind, zusätzliche Geschwindigkeitsmesstafeln zu beschaffen und im jeweiligen Stadtbezirk zu betreiben; teilweise haben die Stadtbezirksräte bezirkliche Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.

Künftig können Geschwindigkeitsmesstafeln in Stadtbezirken auch außerhalb des kommunalen Geschwindigkeitskonzepts beschafft und einmalig installiert werden. Hierfür soll es für die Stadtbezirksräte einen einmalig zu zahlenden Festbetrag pro Geschwindigkeitsmesstafel geben, der die Beschaffung und die einmalige Montage umfasst. Die Geschwindigkeitsmesstafeln werden nicht umgehängt und bei Defekt auch nicht ersetzt. Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht sowie die abschließende Demontage und Entsorgung erfolgen aufgrund der vergleichsweise geringen zu erwartenden Kosten aus globalen Wartungs- bzw. Instandsetzungsmitteln des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr.

 

Eine Datenaufzeichnung ist nicht vorgesehen. Der Betrag pro Geschwindigkeitsmesstafel würde sich voraussichtlich auf ca. 4.500 € belaufen. Der genaue Betrag wird sich im Zuge des durchzuführenden Vergabeverfahrens im Frühjahr 2021 ergeben.

 

3. Betrieb von Geschwindigkeitsmesstafeln im Stadtbezirk 114 Volkmarode


Aus den zur Verfügung gestellten Mitteln des bezirklichen Budgets in Höhe von 8.000 € könnte aktuell eine Geschwindigkeitsmesstafel beschafft und installiert werden. Sofern der Stadtbezirksrat 114 Volkmarode weitere bezirkliche Mittel in Höhe von 1.000 € zur Verfügung stellt, würde die Verwaltung die Beschaffung und die Installation zweier Geschwindigkeitsmesstafeln für z. B. den Einsatz auf der Alten Schulstraße wie unter 2. beschrieben beauftragen.

 

Daneben gibt es die Möglichkeit, dass der Stadtbezirksrat 114 Volkmarode Geschwindigkeitsmessdisplays finanziert, die im Stadtbezirk 114 von z. B. einem Verein betrieben werden, so wie es im Ortsteil Schapen durch eine Bürgerinitiative aktuell erfolgt. Bei einer Montage von Geschwindigkeitsmesstafeln durch z. B. Paten würde die Verwaltung geeignete mögliche Standorte begutachten und in Abstimmung mit der Polizei für die verschiedenen Aufstellorte eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis gegenüber einer konkreten natürlichen Person (Erlaubnisnehmer/in) erteilen. Der/die Erlaubnisnehmer/in haftet für alle Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Sondernutzung - also dem Einsatz und Betrieb der Displays - ergeben; ihm/ihr obliegt zudem die Verkehrssicherungspflicht für die Displays. Kontrollen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Geschwindigkeitsmesstafeln oder die mögliche Auswertung von Messergebnissen erfolgen bei diesem Verfahren nicht durch die Verwaltung.

 

Schließlich ist es unverändert auch möglich, dass die Verwaltung vom Stadtbezirksrat gewünschte Standorte für einen temporären Einsatz der städtischen Geschwindigkeitsmesstafeln im Rahmen des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes überprüft und bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen entsprechende Einsätze einplant und durchführt.
 

 

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