Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14657-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der AfD – Fraktion vom 05.11.2020 [20-14657] wird wie folgt Stellung genommen.
 

Zu Frage 1:

Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.
 

Zu Frage 2:
Der Stadtverwaltung liegen keine Kenntnisse über relevante personelle oder andere Verbindungen zwischen Beschäftigten der Stadt und der AWO vor.
 

Zu Frage 3:

In Braunschweig erhalten sowohl der AWO Kreisverband Braunschweig e.V. und AWO Bezirksverband Braunschweig e.V. Zuwendungen. Mit Ausnahme der Förderung nach §10 Niedersächsisches Pflegegesetz erfolgt die Gewährung der Zuwendungen entsprechend der städtischen Zuwendungsrichtlinien. Die Prüfung der Verwendungsnachweise und entsprechende Belegprüfungen erfolgen ebenfalls auf Grundlage der städtischen Zuwendungsrichtlinien. Durch diese Instrumente wird bereits ein umfangreiches Maß an Transparenz und Kontrolle erreicht. Weitere Möglichkeiten werden hier zurzeit nicht gesehen.

 

Im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie wird der Großteil der Förderung für den Bereich der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten sowie von Schulkindern auf Basis eines pauschalierten Aufwandmodells erbracht, der jedoch nicht ausschließlich in der Kooperation mit der AWO Anwendung findet, sondern für alle städtischen Kooperationspartner in diesem Tätigkeitsbereich gleichermaßen gilt. Insofern ist eine Verbesserung von Kontrollmechanismen einzelner oder der Gesamtheit der Träger weder vorgesehen noch fachbereichsseitig geplant.
 

 

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Anlagen

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