Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13628-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Betrieb von Geschwindigkeitsmesstafeln im Rahmen des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes
 

In dem vom Rat beschlossenen kommunalen Geschwindigkeitskonzept waren zunächst insgesamt 7 Geschwindigkeitsmesstafeln für einen stadtweiten Einsatz vorgesehen. Das Geschwindigkeitskonzept berücksichtigt den Personalbedarf für verdeckte Messungen durch den Einsatz von Seitenstrahlradargeräten und Geschwindigkeitsmesstafeln sowie den Einsatz von Messwagen und der semistationären sowie den späteren stationären Messanlagen in einem angemessenen Verhältnis. Der Verwaltung wurden hierfür personelle und finanzielle Ressourcen in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt (vgl. DS

19-10164).

 

Aufgrund von mehreren Initiativen aus den Stadtbezirksräten wurde in 2019 die Anzahl der städtischen Geschwindigkeitsmesstafeln auf insgesamt 10 erhöht, ohne dass dies die Umsetzung des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes negativ beeinflusst, da durch die Umstellung auf solarbetriebene Geschwindigkeitsmesstafeln eine Ausweitung personeller Ressourcen vermieden werden konnte. Die Beschaffung und der Betrieb weiterer, zusätzlicher Geschwindigkeitsmesstafeln ist dagegen im Rahmen des kommunalen Geschwindigkeitskonzepts nicht möglich.
 

2. Beschaffung weiterer Geschwindigkeitsmesstafeln zum Betrieb in einzelnen Stadtbezirken, außerhalb des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes
 

Aktuell liegen der Verwaltung von einigen Stadtbezirksräten Beschlüsse vor, die darauf gerichtet sind, zusätzliche Geschwindigkeitsmesstafeln zu beschaffen und im jeweiligen Stadtbezirk zu betreiben; teilweise haben die Stadtbezirksräte bezirkliche Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.


Künftig können Geschwindigkeitsmesstafeln in Stadtbezirken auch außerhalb des kommunalen Geschwindigkeitskonzepts beschafft und einmalig installiert werden. Hierfür soll es für die Stadtbezirksräte einen einmalig zu zahlenden Festbetrag pro Geschwindigkeitsmesstafel geben, der die Beschaffung, die einmalige Montage, eine minimale Kontrolle und Wartung ausschließlich zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Displays für einen festgelegten Mehrjahreszeitraum sowie die abschließende Demontage einschließlich Entsorgung/Rücknahme umfasst. Die Geschwindigkeitsmesstafeln werden in diesem Mehrjahreszeitraum nicht umgehängt und bei Defekt auch nicht ersetzt.

 

Eine Datenaufzeichnung ist nicht vorgesehen. Der Betrag pro Geschwindigkeitsmesstafel würde sich voraussichtlich auf ca. 4.500 € belaufen. Der genaue Betrag und die Länge des Mehrjahreszeitraumes werden sich im Zuge des durchzuführenden Vergabeverfahrens im Frühjahr 2021 ergeben.

 

3. Betrieb von Geschwindigkeitsmesstafeln im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien


Sofern der Stadtbezirksrat 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien bezirkliche Mittel in Höhe von 4.500 € pro gewünschter Geschwindigkeitsmesstafel zur Verfügung stellt, einen entsprechenden Beschluss über den jeweiligen Standort fasst und dieser Standort für einen Displayeinsatz in technischer Hinsicht geeignet ist, wird die Verwaltung die Beschaffung und den Betrieb dieser Geschwindigkeitsmesstafeln wie unter 2. beschrieben beauftragen.

 

Daneben gibt es die Möglichkeit, dass der Stadtbezirksrat 222 Timerlah-Geitelde-Stiddien Geschwindigkeitsmessdisplays finanziert, die im Stadtbezirk 222 von z. B. einem Verein betrieben werden, so wie es im Ortsteil Schapen durch eine Bürgerinitiative aktuell erfolgt. Bei einer Montage von Geschwindigkeitsmesstafeln durch z. B. Paten würde die Verwaltung geeignete mögliche Standorte begutachten und in Abstimmung mit der Polizei für die verschiedenen Aufstellorte eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis gegenüber einer konkreten natürlichen Person (Erlaubnisnehmer/in) erteilen. Der/die Erlaubnisnehmer/in haftet für alle Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Sondernutzung - also dem Einsatz und Betrieb der Displays - ergeben; ihm/ihr obliegt zudem die Verkehrssicherungspflicht für die Displays. Kontrollen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Geschwindigkeitsmesstafeln oder die mögliche Auswertung von Messergebnissen erfolgen bei diesem Verfahren nicht durch die Verwaltung.

 

Schließlich ist es unverändert auch möglich, dass die Verwaltung vom Stadtbezirksrat gewünschte Standorte für einen temporären Einsatz der städtischen Geschwindigkeitsmesstafeln im Rahmen des kommunalen Geschwindigkeitskonzeptes überprüft und bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen entsprechende Einsätze einplant und durchführt.

 

 

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