Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Parkplätze an der Siegfriedstraße in Höhe der Hausnummern 1 - 3 bleiben erhalten. Zur Verdeutlichung der querenden Radfahrenden wird die Furtmarkierung vervollständigt und erneuert.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 a der Hauptsatzung, da die Kreuzung Bienroder Weg/Siegfriedstraße/Ottenroder Straße von überbezirklicher Bedeutung ist.

 

Anlass:


Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde unten aufgeführte Idee für die Kreuzung Bienroder Weg/Siegfriedstraße/Ottenroder Straße eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de):

 

„In der Siegfriedstraße Fahrrichtung Bienroder Weg gibt es unmittelbar vor der Kreuzung auf der rechten Seite eine Parkbucht für zwei bis drei PKW-Parkplätze. Bis zur Parkbucht wird der Radweg direkt im Sichtfeld der Autofahrer neben der Straße geführt. Direkt vor der Kreuzung verschwinden Radfahrer nun aber hinter den parkenden Autos (häufig auch hinter für längere Zeit dort abgestellten Sprintern o. ä./leichte Nutzfahrzeuge), um erst wenige Meter vor der Kreuzung wieder in das Sichtfeld potenzieller Rechtsabbieger zu gelangen.
Während Radfahrer die Kreuzung häufig geradeaus Richtung Beethovenstraße/Ottenroder-Straße queren, biegt die Mehrzahl der PKW rechts ab nach Süden.

 

Die Situation ist erfahrungsgemäß brandgefährlich. Nahezu in jeder Grünphase wird geradeausfahrenden Radfahrern die Vorfahrt genommen. Die Sperrung von lediglich drei Parkplätze könnte ohne großen Aufwand durch Abpollern o. ä. die Sicherheit deutlich verbessern, indem Autofahrer beim Anfahren der Kreuzung parallel fahrende Radfahrer bereits im Blick haben.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Idee auch bei nicht Erhalt der notwendigen Stimmen bei der Stadt diskutiert wird, da es sich hier um ein erhebliches Sicherheitsrisiko handelt.“

 

Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Verfahren zur Ideenplattform:

 

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.

 

Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Prüfung und Bewertung:

 

Nach Rücksprache mit der Polizei liegt in diesem Bereich keine Unfallhäufungsstelle vor. Der Radweg wird aus der Siegfriedstraße kommend, vor dem Kreuzungbereich an die Straße, in das Blickfeld der KFZ-Verkehrs, herangeführt. Da die Stellplätze weit vom Kreuzungspunkt des Abbiegeverkehrs zurückliegen ist die Sicht auf den Radweg kaum eingeschränkt.

 

Die Kreuzung ist mit einer vorgezogenen Haltlinie des Radverkehrs gegenüber dem KFZ-Verkehr ausgewiesen. Die separate Fahrradampel wird mit einer vorgezogene Grüphase geschaltet, so dass die Radfahrenden vor dem KFZ-Verkehr in die Kreuzung einfahren.

 

Die Radfurt ist jedoch unvollständig markiert und wird eventuell nicht eindeutig wahrgenommen.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Die Radfurt wird vervollständigt und über die gesamte Bienroder Weg geführt, um so den querenden Radverkehr deutlicher in das Bewußtsein der KFZ Verkehres zu bringen. Von einer Sperrung der Stellplätze wird jedoch abgesehen.

 

Finanzierung:

 

Die Markierungsarbeiten sind durch die vertraglichen Leistungen der Firma BELLIS abgedeckt. Eine Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit von der Witterung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise