Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14738
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal - Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Eisenbütteler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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18.11.2020
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde unten aufgeführte Idee für die Eisenbütteler Straße eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de):
„Mit dieser Idee wird vorgeschlagen, auf der Eisenbütteler Straße im Rahmen bereits geplanter Umgestaltungsmaßnahmen auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Sinnvoller Ort dafür ist auf Höhe des Parkplatzes gegenüber der Feuerwehr, z. B. zwischen den Parkplatzeinfahrten.
Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wird eine Sinnvolle Verbindung der Bereiche Bürgerpark und Kennel/Schloss Richmond erreicht. Der im Bürgerpark verlaufende Fuß- und Radweg endet aktuell ohne Querungshilfe an der Eisenbütteler Straße. Des Weiteren wird hierdurch die Querung für Mitglieder der Ortsansässigen Vereine, wie z. B. dem Gehörlosensportverein erleichtert.
Abschließend wird auch die Sicherheit der Mitglieder der ansässigen Ortsfeuerwehr deutlich erhöht. Diese müssen im Einsatzfall bei teilweise hohem Verkehrsaufkommen die Straße queren um vom Parkplatz zum Feuerwehrhaus zu gelangen.“
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.
Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Die Eisenbütteler Straße ist eine Straße von überbezirklicher Bedeutung. Der zuständige Fachausschuss für diese Idee ist der Planungs- und Umweltausschuss.
Prüfung und Bewertung:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges unter anderem voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußgängern dort die Straße überquert. Durch die schon in der Idee beschriebene Örtlichkeit ist die Bündelung des querenden Fußgängerverkehrs bereits gut gewährleistet. In diesem Bereich wurden bei einer Zählung in der Spitzenstunde, die in diesem Fall zwischen 18 und 19 Uhr lag, 34 querende Fußgänger gezählt. Diese Fußgängerverkehrsstärke liegt deutlich unter dem Richtwert von 50 Fußgängern je Stunde, den die R-FGÜ für den Einsatz von Fußgängerüberwegen vorsieht.
Die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind somit nicht gegeben.
