Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14824
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum geplanten Lebensmittelmarkt in Bevenrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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18.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im September 2019 wurde zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes für den geplanten Lebensmittelmarkt in Bevenrode der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Bevenrode/Grasseler Straße“, BV 18, gefasst. Zum Ende des Jahres wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt und ausgewertet.
Von den verschiedenen vorgebrachten zu beachtenden Belangen hatte das aus Verkehrssicherheitsgründen resultierende Erfordernis einer Fußgängerquerungshilfe besonderen Abstimmungsaufwand mit dem Vorhabenträger verursacht. Da zeitgleich aus dem Stadtbezirksrat der Wunsch geäußert wurde, eine bauliche Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit des ortseinfließenden Verkehrs umzusetzen, musste dies auch im Zusammenhang mit der Querungshilfe untersucht werden. Zwischenzeitlich konnte ein Konsens zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung gefunden werden. Die beiden Maßnahmen lassen sich auch unabhängig voneinander umsetzen. Insofern wird innerhalb des Bebauungsplangeltungsbereiches nur das Thema Querungshilfe umgesetzt.
Derzeit wird der nächste Verfahrensschritt vorbereitet, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt in Kürze.
Des Weiteren wird der Bebauungsplanentwurf mit dem Vorhabenträger abgestimmt, um die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Auslegungsbeschluss vorzubereiten. Da noch einige Details offen sind, insbesondere der Nachweis von externen Ausgleichsmaßnahmeflächen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsbilanzierung, ist dieser Verfahrensschritt noch nicht möglich. Die Verwaltung ist bemüht, mit dem Vorhabenträger Lösungen zu finden.
