Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14475-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sinn des neuen Verkehrsschilds an der Hamburger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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zur Kenntnis
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19.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Herrn Plock vom 19.10.2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Der Radweg auf der Hamburger Straße vor dem Stadion ist zwischen der Riesebergstraße und Tankstelle für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, damit Radfahrende, die von Norden, unter anderem vom Stadion kommen, den Radweg zur Rheingoldstraße erreichen können, der zwischen dem Parkplatz und der Tankstelle beginnt. Außerdem kann in Höhe des Parkplatzes die Lichtsignalanlage über die Hamburger Straße erreicht werden. Unmittelbar hinter dem Abzweig zur Rheingoldstraße ist die Weiterfahrt nach Süden durch ein Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) eindeutig verboten.
Weiter nach Süden soll der Radweg nicht in Gegenrichtung genutzt werden, damit keine gefährliche Situation an den Tankstellenzufahrten oder an der Rheingoldstraße entsteht. Dort war es von 2017 bis 2019 zu insgesamt zwölf Verkehrsunfällen gekommen, bei denen eine Person schwer und sechs Personen leicht verletzt wurden.
Eine der Hauptunfallursache ist die verbotswidrige Benutzung des Radweges entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, so dass die Unfallkommission eine Empfehlung zur Entschärfung der Situation ausgesprochen hat.
Die Verwaltung folgte der Empfehlung und ließ in der Rheingoldstraße die Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ (VZ 205) durch „Stoppzeichen“ (VZ 206) ersetzen. Die Fahrbahnmarkierungen wurden entsprechend angepasst und ergänzt.
Außerdem wurde zusätzlich zu dem o. g. Verbot für Radverkehr ein neues Schild installiert, das die Verwaltung entwickelt hat. Fahrradfahrer, die rechtswidrig an dem o. g. Verbotsschild vorbei weiter auf dem linken Radweg fahren, sehen nach ca. 100 m an der Einmündung zur Rheingoldstraße ein leuchtend-gelbes Schild mit der Aufschrift „STOP FALSCH“ sowie einer Wiederholung des Verbotszeichens für den Radverkehr (VZ 254).
Dieses Schild soll Falschfahrern rechtzeitig vor dieser Unfallhäufungsstelle einen letzten deutlichen Hinweis auf ihr Fehlverhalten geben und sie zur Umkehr bewegen. Radfahrende, die sich korrekt verhalten, erreichen dieses Schild nicht und bekommen es auch nicht zu sehen.
Zu Frage 2:
Ein Durchfahrtsverbot für Radfahrende auf Höhe Wahre Liebe oder der Lichtsignalanlage am Parkplatz der Eintracht wäre nicht richtig, weil dort der Radverkehr den linken Radweg in Fahrtrichtung Süden wie oben beschrieben noch rechtmäßig befahren darf.
Zu Frage 3:
Die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei; sie hat hierzu mitgeteilt, dass diese Unfallhäufungsstelle in ihre Überwachungsmaßnahmen aufgenommen wird. Coronabedingt könne der Umfang der Überwachung zz. geringer ausfallen, da das Personal ggf. für andere Aufgaben eingesetzt werden müsse.
